Nach der Einigung von Verbraucherschützern und Volkswagen im Dieselskandal stösst das Vergleichsangebot des Autobauers bei betroffenen Kunden auf erhebliches Interesse.
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Das Logo des Autoherstellers VW. - AFP
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Das Wichtigste in Kürze

  • Autobauer: «Grosses Interesse» der Kunden an Vergleichsangebot im Dieselskandal.

Beim vergangene Woche gestarteten Online-Portal registrierten sich bereits knapp 200.000 Betroffene, wie der Konzern am Freitag mitteilte. Fast 140.000 von ihnen haben demnach auch schon die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt. Diese sollten nun «sukzessive überprüft» und die Arbeiten bis zum 20. April abgeschlossen werden.

Volkswagen werte die hohe Zahl «als positives Zeichen, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher das Angebot als fair empfinden und dem Vergleichsprozess vertrauen», erklärte Volkswagen-Rechtsvorstand Hiltrud Werner. Laut VW führten das «grosse Interesse am Vergleichsangebot» und der Wunsch vieler Verbraucher, sich frühzeitig für den Vergleichsprozess zu registrieren, vor allem in den ersten Stunden zu einer Überlastung des Portals und des für den Vergleich eingerichteten Callcenters.

In den ersten Stunden habe es 5000 Nutzer pro Sekunde gegeben, sagte ein VW-Sprecher der Nachrichtenagentur AFP. Selbst um 04.00 Uhr morgens seien 3000 Leute auf der Seite gewesen. Aktuell sind Volkswagen zufolge aber sowohl das Portal als auch das Callcenter ohne Einschränkungen zu erreichen.

Der Autobauer hatte sich mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Ende Februar auf einen Vergleich für gut 262.000 vom Abgasskandal betroffene Dieselfahrer geeinigt. Insgesamt sollen sie 830 Millionen Euro erhalten - pro Halter je nach Fahrzeugtyp und Modelljahr Beträge von mindestens 1350 Euro bis maximal 6257 Euro.

VW bekräftigte am Freitag, die gesamte Summe in Höhe von 830 Millionen Euro «vollständig ausschöpfen» zu wollen. Vzbv-Chef Klaus Müller forderte, Volkswagen müsse sicherstellen, «dass alle Anspruchsberechtigten und Annahmewilligen schnell und einfach zu ihrem Geld kommen und offene Fragen unverzüglich geklärt werden». Hierbei verwies er darauf, dass der vzbv die Einrichtung einer Ombudsstelle ausgehandelt habe.

«Daneben können alle Anspruchsberechtigten, die unsicher sind, ob sie die Einmalzahlung annehmen oder Individualklage erheben sollen, auch eine anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen», erklärte Müller. «Wer sich nach der Beratung entschliesst, die Einmalzahlung anzunehmen, erhält von Volkswagen die Kosten für die Beratung von bis zu 190 Euro erstattet», fügte er hinzu.

VW hatte im September 2015 zugegeben, in weltweit elf Millionen Fahrzeugen eine illegale Software eingesetzt zu haben. In Deutschland betroffen waren mehr als zwei Millionen Kunden.

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