Rosneft klagt das Bundeswirtschaftsministerium an
Wegen der Treuhandverwaltung seiner deutschen Tochterfirmen geht Rosneft gegen das Bundeswirtschaftsministerium vor. Das zuständige Gericht bestätigt die Klage.

Das Wichtigste in Kürze
- Das Bundeswirtschaftsministerium wurde vom Ölkonzern Rosneft angeklagt.
- Das Ministerium hatte die deutschen Tochterfirmen unter Treuhandverwaltung gestellt.
- Laut der Kanzlei Malmendier fehlen für diese Entscheidung die Voraussetzungen.
Der russische Ölkonzern Rosneft geht gerichtlich gegen das Bundeswirtschaftsministerium wegen der Treuhandverwaltung seiner deutschen Tochterfirmen vor. Die vertretende Wirtschaftskanzlei Malmendier Legal teilte mit, dass beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig sei Klage gegen das Ministerium eingegangen sei. Der Eingang der Klage wurde vom Gericht bestätigt, das Wirtschaftsministerium habe die Ankündigung «zur Kenntnis» genommen.
Mitte September wurden die Rosneft Deutschland GmbH und die RN Refining & Marketing GmbH (RNRM) unter Treuhandverwaltung der Bundesnetzagentur gestellt. Dieser Schritt vollzog die Bundesregierung auf Grundlage des Energiesicherungsgesetzes. Damit übernahm die Treuhand auch die Kontrolle über den jeweiligen Anteil der Rosneft-Töchter an verschiedenen Raffinerien. Davon betroffen sind die PCK im brandenburgischen Schwedt, Miro in Karlsruhe und Bayernoil im oberbayerischen Vohburg.

Grund für den Schritt sei «die Gefährdung des Funktionierens der Energieversorgung und eine drohende Beeinträchtigung der Versorgungssicherheit». Der Betrieb der betroffenen Raffinerien sei gefährdet. Weil «zentrale kritische Dienstleister wie Zulieferer, Versicherungen, Banken und IT-Unternehmen, aber auch Abnehmer» zu einer Zusammenarbeit nicht bereit seien. Der Ölkonzern kritisierte den Schritt Mitte September unmittelbar als illegal und erklärte, rechtliche Schritte zu prüfen.
Neben Rosneft auch Gazprom von Treuhandschaft betroffen
Bereits Anfang April hatte die Bundesregierung die deutsche Gazprom-Tochter Gazprom Germania unter Treuhandschaft der Bundesnetzagentur gestellt. Die Kanzlei Malmendier erklärte nun im Netzwerk LinkedIn, der Fall Rosneft «unterscheidet sich grundlegend vom Fall von Gazprom Germania».
Rosneft komme seinen Rohöllieferverpflichtungen «in vollem Umfang nach, es gibt keine Lieferunterbrechungen und keine Leistungsstörungen». Die Tatbestandsvoraussetzungen des Energiesicherungsgesetzes für die Anordnung der Zwangsverwaltung lägen daher «nicht vor».

Eine Treuhandverwaltung sei zudem «kein geeignetes Mittel», die weiterhin nötigen Öllieferungen «besser als Rosneft sicherzustellen». Sie sei angesichts der Liefertreue auch nicht erforderlich, fuhr die Anwaltskanzlei fort. Die neuen Regelungen nach dem Energiesicherungsgesetzes seien ausserdem «verfassungswidrig».
Das Gericht in Leipzig bestätigte den Eingang der Klage – diese sei nun in Bearbeitung. Das Wirtschaftsministerium erklärte seinerseits, die Ankündigung der Klageeinreichung zur Kenntnis genommen zu haben. Eine Klage sei ihnen noch nicht zugestellt worden, erklärte eine Sprecherin. «Aber wir nehmen das zur Kenntnis und bewerten das nicht.»