Das Bundesamt für Wohnungswesen wird den Referenzzinssatz vorerst nicht weiter anheben. Mieter können aufatmen.
referenzzinssatz
Vorerst wird es keine weitere Erhöhung des Referenzzinssatzes geben. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der hypothekarische Referenzzinssatz bleibt bei 1,75 Prozent.
  • Das Bundesamt für Wohnungswesen verzichtet auf eine weitere Anhebung.
  • Damit dürfen Vermieter vorerst keine weiteren Mieterhöhungsansprüche geltend machen.
Ad

Aufatmen bei den Mietern: Nach zwei Erhöhungen in Folge ist der Referenzzinssatz für Wohnungsmieten dieses Mal stabil geblieben.

Das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) beliess den hypothekarischen Referenzzinssatz bei 1,75 Prozent, wie es am Freitag in einem Communiqué bekannt gab. Damit gibt es eine Verschnaufpause bei den Mieten. Im vergangenen Jahr war der Referenzzinssatz in zwei Schritten von 1,25 auf 1,75 Prozent geklettert. Manche Vermieter nahmen dies zum Anlass, um die Mieten markant zu erhöhen – zum Teil um über 10 Prozent.

Leben Sie in einer Mietwohnung?

Bei der Ermittlung des Referenzsatzes stützt sich das BWO auf den vierteljährlich erhobenen Durchschnittszinssatz der inländischen Hypothekarforderungen von Schweizer Banken. Dieser ist laut dem BWO im Vergleich zum Vorquartal auf 1,72 von 1,69 Prozent angestiegen.

Zwar wird jede neu abgeschlossene Hypothek grundsätzlich teurer, was den Durchschnittszinssatz nach oben zieht. Der Abstand zum nächsten Schwellenwert von 1,875 Prozent ist aber immer noch sehr gross. Erst wenn dieser Wert überschritten wird, erfolgt die nächste Erhöhung, da der Referenzzinssatz bei der Berechnung auf den nächstliegenden Viertelprozentwert auf- oder abgerundet wird.

Steigender Referenzzinssatz führte im Herbst zu höheren Mieten

Anfang Juni 2023 stieg der Referenzzinssatz zum ersten Mal in seiner Geschichte an. Dies führte im vergangenen Herbst zu höheren Mieten. Denn bei einem Anstieg des Referenzzinssatzes um 0,25 Prozentpunkte dürfen Vermieterinnen und Vermieter den Mietzins um 3,0 Prozent erhöhen – sofern sie frühere Senkungen weitergegeben haben. Zudem dürfen sie 40 Prozent der aufgelaufenen Teuerung sowie «allgemeine Kostensteigerungen» überwälzen.

Ein Erhöhungsanspruch aufgrund des Referenzzinssatzes besteht konkret nur, falls der aktuelle Mietzins noch auf dem vorherigen Referenzzinssatz vom vergangenen Juni basiert, der damals bei 1,5 Prozent gelegen hatte. Falls er gar noch auf dem älteren von 1,25 Prozent basiert, ergibt sich ein noch grösserer Erhöhungsanspruch.

Im laufenden Jahr dürfte es nach Ansicht der meisten Ökonomen zu keinem Anstieg mehr kommen. Denn sie rechnen mit Leitzinssenkungen der Schweizerischen Nationalbank (SNB). Diese würden den durchschnittlichen Zinsanstieg bei den Hypotheken dämpfen.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

HypothekHerbstReferenzzinssatz