Oberverwaltungsgericht hebt Beschränkungen für Sammeltaxi-Dienst Moia wieder auf

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Deutschland,

Im Rechtsstreit um den Sammeltaxi-Dienst Moia von Volkswagen hat das Hamburger Oberverwaltungsgericht (OVG) am Dienstag eine Beschränkung auf 200 Fahrzeuge wieder aufgehoben.

Ein Moia-Kleinbus auf der Strasse
Ein Moia-Kleinbus auf der Strasse - dpa/AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Volkswagen-Tochter darf in Hamburg bis zu 1000 Fahrzeuge auf die Strasse schicken.

Die Richter gaben den Beschwerden von Unternehmen und Stadt gegen einen entsprechende Eil-Entscheidung der Vorinstanz statt und erlaubten den Einsatz von bis zu 1000 Fahrzeugen. Das entspricht der ursprünglich erteilten behördlichen Genehmigung für den Betrieb.

Gegen die zu Probezwecken bis Ende 2022 erteilte Erlaubnis hatte ein Taxiunternehmer geklagt. Nach Auffassung des OVG hat dieser aber gar keinen Anspruch darauf, die behördliche Erlaubnis anzufechten. Die Stadt müsse zwar «öffentliche Verkehrsinteressen» berücksichtigen, betonte das Gericht. Der Antragssteller könne als Taxiunternehmer «aber nicht quasi als Sachwalter öffentlicher Verkehrsinteressen gerichtlichen Rechtsschutz zur Überprüfung der Erprobungsgenehmigung beanspruchen».

Der Kläger sei durch die gegenüber einem Dritten erteilte Erlaubnis nicht «in eigenen Rechten» verletzt, hiess es in dem nicht weiter anfechtbaren Beschluss. Auch aus den Grundrechten sei dies nicht abzuleiten. «Die Berufsfreiheit gewährt grundsätzlich keinen Schutz vor Konkurrenz. Die Voraussetzungen, unter denen ausnahmsweise anderes gelten kann, liegen hier nicht vor», erklärte das Gericht.

Mit der Entscheidung ist das Eilverfahren abgeschlossen. Über die eigentliche Klage des Taxiunternehmers wird allerdings im Hauptverfahren vor dem Verwaltungsgericht zu einem späteren Zeitpunkt entschieden. In Eilverfahren wird zunächst geklärt, ob dringender Handlungsbedarf besteht, etwa um wirtschaftliche Schäden für Beteiligte abzuwenden.

Volkswagen testet seinen Sammeltaxi-Dienst Moia derzeit in Hamburg und Hannover im alltäglichen Grossbetrieb. Dabei handelt es sich um ein sogenanntes Ridesharing-Angebot, bei der verschiedene Fahrgäste mit derselben Fahrtrichtung sich ein Auto teilen. Die Koordination der Fahrten übernehmen Computerprogramme im Hintergrund.

In Hamburg arbeitet ausserdem der Sammeltaxi-Dienst CleverShuttle nach diesem Prinzip. Die Bahn-Tochter Ioki bietet dort ebenfalls einen entsprechenden Service in einzelnen Stadtteilen speziell als Zubringer zu Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs an, etwa in Gewerbegebieten. Auch diese Firmen habe eine Probeerlaubnis, ihre Flotten sind aber viel kleiner als die von Moia. CleverShuttle hat eine Genehmigung für 50 Fahrzeuge, Ioki betreibt bisher 20 Wagen.

Die Genehmigung für Moia sieht ein Ziel von bis zu 1000 Fahrzeugen vor, das in zwei Stufen erreicht werden soll. Bis 2021 sind zunächst 500 Autos erlaubt, danach werden die Auswirkungen auf den Verkehr und insbesondere die Taxibranche vor einer Erhöhung noch einmal ausgewertet.

Auch der Betrieb von CleverShuttle war bereits das Ziel der Klage eines Taxiunternehmens. Dessen Eil-Beschwerde lehnte das Hamburger Verwaltungsgericht allerdings Anfang Mai ab. Bei ungefähr 3000 Taxis in Hamburg sei nicht ersichtlich, dass der Betrieb von 50 Fahrzeugen des Unternehmens zu Umsatzeinbussen führe, die einen Eilentscheid notwendig machten, teilten die Richter damals zur Begründung mit.

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