Der Nutri-Score soll zu einem gesunden Einkauf beitragen. Weil das Nährwert-Logo bei Getränken aber irreführende Anreize setzt, werden die Kriterien angepasst.
«Caffè Latte» Nutri-Score
Das berühmte «Caffè Latte» der Emmi AG. Es soll künftig beim Nutri-Score eine schlechtere Bewertung erhalten. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Lebensmittelampel Nutri-Score passt Ende Jahr die Berechnung für Getränke an.
  • Demnach sind Emmi «Caffè Latte» künftig ungesünder als bisher angepriesen.
Ad

Der Nutri-Score ist eine freiwillige Kennzeichnung für Lebensmittel. Er zeigt auf, wie ausgewogen ein Produkt auf einer Skala von A bis E zusammengesetzt ist. So fallen Zucker, Salz und gesättigte Fettsäuren negativ, Ballaststoffe, Proteine und Anteile von Obst hingegen positiv ins Gewicht.

Nutri-Score
Nutri-Score ist ein Ampelsystem, dass auf einer Skala von A bis E und grün bis rot angibt, wie gesund ein Produkt ist. - keystone

Dass jedoch Zero- und Light-Getränke trotz oder gerade wegen solcher Kriterien gesünder als ein Apfelsaft sein soll, sorgte in jüngerer Vergangenheit zunehmend für Kritik. Die Verantwortlichen bei Nutri-Score haben deshalb die Berechnungen für Getränke angepasst.

Achten Sie beim Lebensmitteleinkauf auf den Nutri-Score?

«Caffè Latte» beispielsweise wird neu nicht mehr als allgemeines Lebensmittel, sondern als Getränk eingestuft. Dies hat einen anderen Algorithmus zur Folge, wodurch die Produkte des Milchverarbeiters Emmi von einem grünen A oder B teilweise auf ein oranges C oder gar rotes D und E fallen.

Energydrink M-Budget
Statt dem Ranking B erhält der Energydrink Zero von M-Budget ein C. - Screenshot/migros.ch

Deutlich schlechter rangieren neu auch Getränke mit künstlichem Süssstoff. Der Energydrink Zero von M-Budget beispielsweise schneidet neu mit einem C statt einem B ab. Der Grund: Der Zuckerersatz wird nicht wie bis anhin neutral, sondern eben negativ beurteilt. Damit befinden sich Zero- und Light-Getränke auf der gleichen Stufe wie Apfelsaft.

Neuer Nutri-Score tritt Ende Jahr in Kraft

Eine neue Regelung, die der Konsumentenschutz begrüsst. «Sie führt zu einer besseren Übereinstimmung mit den Ernährungsempfehlungen», sagt Josianne Walpen gegenüber dem «Tagesanzeiger». Insbesondere dass Süssgetränke nicht mehr «reingewaschen» werden könnten, begrüsst die Leiterin für Ernährung bei der Stiftung für Konsumentenschutz.

Die aktualisierten Benutzungsbedingungen sollen allerdings erst Ende dieses Jahres in Kraft treten. Bis Ende 2025 gilt dann eine Übergangsfrist für registrierte Firmen zur Umstellung der Kennzeichnung, um keine bereits produzierte Ware oder Verpackungen vernichten zu müssen.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

LebensmittelEmmi