Nestlé: Strafuntersuchung in Bordeaux nach Tod eines Babys
Nach dem Tod eines Neugeborenen, das eine Säuglingsnahrung von Nestlé konsumiert hatte, hat die Staatsanwaltschaft von Bordeaux eine strafrechtliche Untersuchung eröffnet. Dies teilte die Behörde zwei Tage nach dem Start gesundheitspolizeilicher Ermittlungen mit.

Nach Angaben von Staatsanwalt Renaud Gaudeul war das Kind nach der Entlassung aus der Geburtsklinik zwischen dem 5. und 7. Januar 2026 mit einer künstlichen Säuglingsnahrung der Marke Guigoz ernährt worden, die wegen einer möglichen Kontamination mit dem Bakterium Bacillus cereus zurückgerufen worden war, erklärte der Staatsanwalt von Bordeaux, Renaud Gaudeul, gegenüber AFP.
Gaudeul habe Analysen angeordnet, um festzustellen, ob das Bakterium in der konsumierten Milch vorhanden gewesen sei. Der betroffene Milchpulver-Charge war von Nestlé Anfang Januar vorsorglich aus dem Handel zurückgerufen worden, nachdem in einzelnen Proben Bacillus cereus nachgewiesen worden war.
In einer Mitteilung erklärten die französischen Ministerien für Landwirtschaft und Gesundheit am Donnerstag, es bestehe eine «umfangreiche, noch dynamische» Gesundheitswarnung. Zugleich sicherten die Behörden eine «kontinuierliche Überwachung» des Vorfalls zu.
Am Mittwoch hatte auch der französische Konzern Lactalis einen umfangreichen Rückruf von Säuglingsnahrung in mehreren Ländern angekündigt. Laut dem Landwirtschaftsministerium steht dieser Rückruf, wie bei Nestlé, im Zusammenhang mit einer Rohstofflieferung eines einzelnen Herstellers in China.










