Gesetzlich sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, Müttern eine bezahlte Stillzeit zur Verfügung zu stellen. Im Berufsalltag wird ihnen diese jedoch oft verwehrt.
Stillen
Seit 2014 schreibt das Arbeitsgesetz bezahlte Zeitfenster vor, um Milch abzupumpen oder den Nachwuchs stillen zu können. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, Frauen bezahlte Stillzeit zur Verfügung zu stellen.
  • Gleichwohl wird es vielen Müttern verwehrt, weshalb sie sich diskriminiert fühlen.

Milch abpumpen? Stillen während der Arbeitszeit? Für viele berufstätige Mütter eine Utopie. Sie werden offenbar noch heute aufgrund ihrer Mutterschafts diskriminiert – und das, obschon es besondere Schutzbestimmungen gibt.

So schreibt das Arbeitsgesetz bereits seit 2014 bezahlte Zeitfenster fürs Abpumpen und Stillen vor. Die Regel gilt, bis das Kind einjährig ist und richtet sich nach dem Tagespensum der Mutter. Arbeitet sie beispielsweise länger als sieben Stunden, stehen ihr mindestens 90 Minuten zu.

Mutter Schwanger Job
Viele Mütter fühlen sich an ihrem Arbeitsplatz diskriminiert. - Keystone

Wie die Stiftung Stillförderung jedoch gegenüber dem «Tages-Anzeiger» erklärt, hapert die Umsetzung im Berufsalltag mächtig. «Einerseits kennen viele Stillende ihre Rechte gar nicht, weil die Arbeitgeber nicht aktiv darüber informieren», sagt Christine Brennan, Leiterin der Geschäftsstelle. «Vor allem aber mögen Betroffene in der Regel nicht um die Stillzeit kämpfen.» Herausfordernd genug sei die Rückkehr in den Berufsalltag.

Finden Sie das Stillen am Arbeitsplatz in Ordnung?

Und so kommt es, dass die Stiftung immer wieder höchst befremdende Fälle erreichen. «Im letzten Gespräch wurde mir die endgültige Entscheidung mitgeteilt, dass ich ab jetzt zwei Wochen Zeit habe, mein Kind auf die Flasche umzustellen», berichtete beispielsweise eine Betroffene. «Für mich ein ganz klares Zeichen von Diskriminierung.»

Arbeitgeberverband weist Vorwürfe zurück

Ebenso für Travailsuisse. Der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden stelle immer wieder fest, «dass einige Arbeitgeber dem Recht zu stillen negativ gegenüberstehen.»

Davon will der Schweizerische Arbeitgeberverband aber nichts wissen. «Uns sind bisher weder Fälle zugetragen worden, bei denen die Stillzeit nicht gewährt wird, noch liegen Anzeichen vor, dass die Arbeitgeber das Gesetz nicht einhalten», erklärt Mediensprecher Andy Müller.

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