Die Delegierten der Migros stehen am Samstag vor einer heiklen Frage: Soll das Alkohol-Verkaufsverbot fallen? Doch der ganze Prozess ist lang und kompliziert.
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Die Delegierten der Migros entschieden am letzten Samstag über das Verkaufsverbot von alkoholischen Getränken. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Am Samstag findet die Delegiertenversammlung der Migros statt.
  • Die spannendste Frage: Soll das Alkohol-Verkaufsverbot verschwinden?
  • Der Prozess ist kompliziert und das Verbot könnte nur in einzelnen Regionen fallen.
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Wer nach der Arbeit auf dem Heimweg noch ein Feierabend-Bier kaufen will, geht dafür nicht in eine Filiale der Migros. Gut möglich aber, dass ihn sein Durst in ein Denner, Voi oder Migrolino führt. Denn die Statuten verbieten den Verkauf von alkoholischen Getränken nur in stationären Migros-Filialen, aber nicht über den Onlineshop oder Tochter-Unternehmen.

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Das Migros und Denner-Logo anlässlich der Wiedereröffnung des Hertizentrums mit 17 Geschäften, am 15. Oktober 2020, in Zug. - Keystone

Am Samstag könnten nun die Weichen gestellt werden, um die hauseigene Prohibition definitiv zu kippen. Doch der Weg dorthin dürfte ähnlich lang und kompliziert werden, wie 1933 die US-Verfassung zu ändern. Bei diesem «einzigartigen, demokratischen und komplexen Prozess könnten am Ende nicht weniger als 32 verschiedene Organe der Migros involviert sein», führt der orange Riese in der aktuellen Ausgabe seiner Zeitung detailliert aus.

Erste Hürde: Delegiertenversammlung

Auf Antrag von fünf Delegierten werde nun an der Delegiertenversammlung über die Frage entschieden, ob die Aufhebung des Verkaufsverbots bei einer Urabstimmung geklärt werden soll. Um diese erste Hürde zu überwinden braucht es die Zustimmung von zwei Dritteln der Teilnehmenden.

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Kunden kaufen ein Bier. Das ist bisher in der Migros nicht möglich.
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Denner gehört ebenfalls zum Migros-Konzern, ist aber vom Alkohol-Verkaufsverbot nicht betroffen. (Symbolbild)

Im nächsten Schritt müssten die Organe der zehn regionalen Genossenschaften entscheiden, ob die der Aufhebung ebenfalls zustimmen und somit zur Abstimmung freigeben.

Regionale Unterschiede bei der Migros möglich

Zur Abstimmung käme es bis am 4. Juni 2022 allerdings nur in den Regionen, bei denen sich die Verwaltungen und Genossenschaftsräte dafür aussprachen. Bei den Abstimmungen würde wiederum eine Zwei-Drittel-Mehrheit benötigt.

Sollen auch die Migros-Filialen Alkohol verkaufen?

«Je nach Ergebnis sind also regionale Unterschiede möglich», fasst die Migros zusammen. Vielleicht könnte man im Verlauf von 2023 in Luzern Wein verkaufen, während dies in den Supermärkten der Ostschweiz weiterhin nicht gestattet wäre.

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