Der juristische Streit um die milliardenschweren Corona-Staatshilfen für die Lufthansa geht weiter.
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Ein Flugzeug der Lufthansa. (Archivbild) - keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der juristische Streit um milliardenschwere Corona-Staatshilfen für Lufthansa geht weiter.
  • Das Flugunternehmen hat nun Berufung gegen das EU-Urteil ein.

Das Unternehmen Lufthansa hat Berufung eingelegt gegen das Urteil des EU-Gerichts. Demnach hätte die EU-Kommission die Hilfen des deutschen Staats nicht genehmigen dürfen. Das bestätigte am Dienstag eine Unternehmenssprecherin in Frankfurt.

Das Gericht hatte der EU-Kommission in seinem Urteil aus dem Mai «offensichtliche Beurteilungsfehler» vorgehalten und die Genehmigung für nichtig erklärt.

Die Wettbewerbshüter hätten genauer prüfen müssen, ob die Lufthansa noch eigene Sicherheiten hatte, um sich selbst Kredite zu verschaffen. So lautete ein zentraler Vorwurf. Ausserdem sei die Marktstellung der Lufthansa an einzelnen Flughäfen nicht ausreichend überprüft worden.

Lufthansa: Hilfen wurden vollständig zurückgezahlt

Geklagt hatten die Konkurrenten Ryanair und Condor. Es geht um ein Teil-Paket von sechs Milliarden Euro aus stillen Beteiligungen. Und einem Aktienpaket, das vom bundeseigenen Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) gehalten worden war. Insgesamt hatte die Staaten Deutschland, Schweiz, Österreich und Belgien einen Hilfsrahmen von 9 Milliarden Euro (8,6 Milliarden Franken) geliefert.

Die Hilfen sind nach dem Ende der Pandemie im vergangenen Jahr vom Unternehmen vollständig zurückgezahlt worden. Die Berufung wurde beim Europäischen Gerichtshof eingelegt, sagte die Sprecherin. Offen blieb zunächst, ob die EU-Kommission und die deutsche Bundesregierung der Berufung beitreten. Dafür läuft eine Frist.

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