Nach dem Landgericht Bonn hat auch das Landgericht Wiesbaden ein grosses Strafverfahren gegen Schlüsselfiguren im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften eröffnet.
Waagschalen der Justitia
Waagschalen der Justitia - dpa/AFP/Archiv
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Das Wichtigste in Kürze

  • Zwei der angeklagten Schlüsselfiguren stehen schon in Bonn vor Gericht.

Wie das Gericht am Dienstag mitteilte, liess es die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main gegen den Steueranwalt Hanno Berger und fünf ehemalige Aktienhändler wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung nach zweijähriger Prüfung zu. (Az. 6 KLs ? 1111 Js 27125/12)

Berger gilt als einer der zentralen Beteiligten an den dubiosen Aktiendeals, wies in den vergangenen Monaten aber mehrfach den Vorwurf des vorsätzlichen Steuerbetrugs zurück. Zwei weitere Angeklagte, die Briten Martin S. und Nicholas D., müssen sich derzeit bereits vor dem Landgericht Bonn wegen vermeintlicher Steuerhinterziehung in 33 tatsächlichen sowie in einem versuchten Fall verantworten.

Sie sind die ersten Cum-Ex-Händler, die in Deutschland vor Gericht stehen. Die Staatsanwaltschaft Köln hatte zum Prozessauftakt in Bonn im September erklärt, vermeintliche Komplizen würden «gesondert verfolgt». Im nun eröffneten Hauptverfahren gegen die beiden Händler, Berger sowie ihre drei Mitangeklagten vor der zuständigen Wirtschaftsstrafkammer sind laut Landgericht Wiesbaden noch keine Verhandlungstermine bestimmt. «Eine Planung der Hauptverhandlung soll im ersten Quartal 2020 erfolgen», erklärte das Gericht.

Mit Cum-Ex-Geschäften wird die Praxis bezeichnet, rund um einen Dividenden-Stichtag herum Aktien zu verschieben und sich so eine einmal gezahlte Kapitalertragssteuer mehrfach vom Fiskus erstatten zu lassen. Die Bundesregierung schob der Methode 2012 einen Riegel vor. Einige der Fälle von damals werden derzeit von Gerichten aufgearbeitet.

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