Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) hat eine Reform des Weinrechts angekündigt.
Wein an eine Rebe
Wein an eine Rebe - AFP
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Das Wichtigste in Kürze

  • Anbaufläche soll begrenzt werden.

Hauptziel der geplanten Änderungen sei es, «neue Vermarktungsperspektiven für unsere Winzerinnen und Winzer zu eröffnen», teilte die Ministerin am Dienstag mit. Die Anbaufläche für Wein in Deutschland soll demnach bis zum Jahr 2023 begrenzt werden, weil ein Überangebot drohe. Für traditionelle Begriffe wie Spätlese, Auslese oder Eiswein sollen die Kriterien vereinheitlicht werden.

Die ehemalige Weinkönigin Klöckner stellte die Änderungen am Dienstag auf dem Grossen Pfälzer Weinbautag in Neustadt an der Weinstrasse vor; in dieser Woche sollen noch die Vertreter der Bundesländer mit Weinanbau ihre Einschätzungen abgeben. Danach will Klöckner einen Referentenentwurf zur Abstimmung mit anderen Ministerien erarbeiten.

Geplant ist laut Ministerin, dass die Fläche für Neuanpflanzungen pro Jahr nur 0,3 Prozent der schon mit Reben bepflanzten Gesamtfläche betragen darf. Dies soll bis 2023 gelten.

Qualitätsweine sollen - wie in Frankreich, Italien oder Spanien - stärker nach der geografischen Herkunft klassifiziert werden. Jede Herkunft solle für ein «klares Profil» stehen. Um den Absatz ins Ausland zu fördern, sollen EU-Fördergelder «effektiver» genutzt werden.

In Deutschland gibt es 13 Weinanbaugebiete. Laut einer Studie des Deutschen Weininstituts reisen jährlich 50 Millionen Menschen vor allem wegen des Weines in die deutschen Weinregionen und geben dort 5,5?Milliarden Euro aus. Die Deutschen tranken laut Institut 2017/2018 knapp 24 Liter Wein pro Kopf und Jahr - neun Liter davon kamen aus Deutschland.

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