Kein Versicherungsschutz bei Fehlen von Covid-19 im Vertrag

AFP
AFP

Deutschland,

Wenn Covid-19 oder Coronavirus nicht ausdrücklich im Versicherungsvertrag steht, muss die Versicherung Gastronomen nicht entschädigen, deren Betriebe in der Pandemie geschlossen wurden.

Geschlossenes Restaurant in Stuttgart
Geschlossenes Restaurant in Stuttgart - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • OLG Stuttgart entscheidet gegen Gastwirte.

Die Versicherungsbedingungen enthielten nicht erweiterbare Kataloge, entschied das Stuttgarter Oberlandesgericht (OLG) am Donnerstag in zwei konkreten Fällen. Zwei baden-württembergische Gastwirte hatten das OLG angerufen, nachdem sie vor Landgerichten keinen Erfolg hatten. (Az. 7 U 335/20 und 7 U 351/20)

Beide schlossen Verträge mit Versicherungen ab, in denen auch Betriebsschliessungen nach dem Infektionsschutzgesetz abgesichert sind. Darin sind mehrere Krankheiten aufgezählt, Covid-19 allerdings nicht. Darum fielen die aktuellen Schliessungen nicht unter den Versicherungsschutz, entschied das OLG. In einem Fall liess es eine Revision zum Bundesgerichtshof zu.

Kommentare

Weiterlesen

patricia
529 Interaktionen
«Kein Plan B»
Sprüngli
64 Interaktionen
Zürich

MEHR IN NEWS

Norwegen Social Media
11 Interaktionen
Erst ab 16
Digitec Galaxus
3 Interaktionen
Trotz Sorge
smi
1 Interaktionen
Schwankungen

MEHR AUS DEUTSCHLAND

Bundesliga
Bundesliga
Buckelwal Timmy
13 Interaktionen
Verkehrs-Chaos
coronavirus
2 Interaktionen
Neue Entwicklungen
porsche bugatti
3 Interaktionen
Strategiewechsel