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Kartellamt leitet Verfahren gegen Google ein

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Deutschland,

Nach dem Online-Netzwerk Facebook und dem Versandhändler Amazon hat das Bundeskartellamt nun auch gegen den Internetriesen Google Verfahren nach den neuen Vorschriften für Digitalkonzerne eingeleitet.

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Google wird bei der Änderungen keine Daten ins Nirvana schicken. - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Behörde will Marktbedeutung des Internetkonzerns prüfen und nutzt neue Rechtslage.

Wie die Behörde am Dienstag in Bonn mitteilte, prüft das Kartellamt die marktübergreifende Bedeutung des Unternehmens für den Wettbewerb sowie die Konditionen von Google zur Datenverarbeitung.

Eingeleitet wurden die zwei Verfahren demnach gegen die in Hamburg ansässige Google Germany GmbH, Googles Tochterfirma in Irland und den Mutterkonzern Alphabet im kalifornischen Mountain View. Mit Blick auf die Marktbedeutung erklärte Kartellamtspräsident Andreas Mundt, dass aufgrund der Vielzahl an digitalen Diensten wie der Google-Suchmaschine, dem Videoportal Youtube, dem Kartendienst Maps, dem Betriebssystem Android oder dem Browser Chrome eine «überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb in Betracht» komme.

Zudem wird sich das Kartellamt mit den Datenverarbeitungskonditionen von Google befassen. «Das Geschäftsmodell von Google baut ganz grundlegend auf der Verarbeitung der Daten seiner Nutzerinnen und Nutzer auf», erklärte Mundt. «Google hat hier einen strategischen Vorteil aufgrund des etablierten Zugangs zu wettbewerbsrelevanten Daten», erläuterte er. «Wir werden uns deshalb die Datenverarbeitungskonditionen sehr genau ansehen.» Eine zentrale Frage sei dabei, ob Verbraucherinnen und Verbraucher «ausreichende Wahlmöglichkeiten zur Nutzung ihrer Daten durch Google haben, wenn sie Google-Dienste verwenden wollen».

Hintergrund der Verfahren des Kartellamts sind die seit Januar dieses Jahres geltenden neuen Vorschriften für Digitalkonzerne im Rahmen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB-Digitalisierungsgesetz). Zentraler Bestandteil ist die Modernisierung der Missbrauchsaufsicht. Damit können Wettbewerbsbehörden nun schon früher bestimmte Verhaltensweisen der grossen Technologiekonzerne untersagen oder vorbeugend einschreiten. Im Rahmen der neuen Vorschriften hatte die Behörde in den vergangenen Monaten bereits gegen Facebook und gegen Amazon Ermittlungen aufgenommen.

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