Kartellamt leitet Missbrauchsverfahren gegen Amazon ein

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    Deutschland,

    Amazon hat auf dem Markt eine Art «Gatekeeper»-Funktion, da viele durch ihren Vertrieb auf den Online-Marktplatz angewiesen sind.

    Das Logo von Amazon.
    Gegen Amazon wurde Beschwerde eingereicht. - dpa

    Das Wichtigste in Kürze

    • Viele Händler sind auf Amazon als Marktplatz angewiesen.
    • Deshalb nimmt das Kartellamt den Online-Händler genauer unter die Lupe.

    Das Bundeskartellamt hat ein Missbrauchsverfahren gegen den Online-Riesen Amazon eingeleitet. Die Behörde wolle die Geschäftsbedingungen und Verhaltensweisen von Amazon gegenüber den Händlern auf dem deutschen Marktplatz amazon.de überprüfen, teilte sie am Donnerstag mit. Die Doppelrolle von Amazon als grösster Händler und grösster Marktplatz berge das Potenzial für Behinderungen von anderen Händlern auf der Plattform.

    Viele Händler und Hersteller seien beim Online-Vertrieb auf die Reichweite des Amazon Marktplatzes angewiesen, erklärte Kartellamtschef Andreas Mundt. Amazon fungiere so als eine Art «Gatekeeper» gegenüber den Kunden. «Aufgrund der vielen uns vorliegenden Beschwerden werden wir prüfen, ob Amazon seine Marktposition zu Lasten der auf dem Marktplatz tätigen Händler ausnutzt.»

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