Italien muss die Luftverschmutzung mit Feinstaub schneller bekämpfen. Dies geht aus einem Urteil des EuGH hervor.
Verkehr in Rom
Verkehr in Rom - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Der EuGH gibt einer Vertragsverletzungsklage der EU-Kommission zu Feinstaub statt.
  • Die Tages- und Jahresgrenzwerte seien in Gebieten regelmässig überschritten worden.
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Italien habe gegen die EU-Richtlinie zur Luftqualität verstossen, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Dienstag. Die EU-Kommission hatte wegen Vertragsverletzung geklagt. Dies, nachdem die Grenzwerte für Feinstaub (PM10) in mehreren italienischen Regionen jahrelang höher waren als erlaubt.

Feinstaub, der vor allem in der Industrie und im Strassenverkehr entsteht, kann in Bronchien und Lunge eindringen. Das Risiko für verschiedene Krankheiten wird so begünstigt. Die Tages- und Jahresgrenzwerte seien in den betreffenden Gebieten zwischen 2008 und 2017 «mit grosser Regelmässigkeit» überschritten worden. So stellte das Gericht fest.

Nicht rechtzeitig Massnahmen ergriffen

Italien habe nicht rechtzeitig Massnahmen dagegen ergriffen. Manche der Pläne sähen vor, dass die Luftreinhaltungsziele erst 20 Jahren nach Inkrafttreten der Grenzwerte erreicht würden. Dies, so das Gericht, stehe dem Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt entgegen.

Gegen Deutschland ist am EuGH ebenfalls ein Vertragsverletzungsverfahren wegen schlechter Luft anhängig. Dabei geht es aber nicht um Feinstaub, sondern um Stickstoffdioxid, das vor allem durch Dieselmotoren ausgestossen wird. Ein Urteilstermin in diesem Verfahren steht noch nicht fest.

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