Durch Überdüngung in der deutschen Landwirtschaft entstehen einer Untersuchung zufolge jedes Jahr Umweltschäden in Höhe von rund drei Milliarden Euro.
Versteckte Kosten
Jedes Produkt im Laden verursacht Umweltfolgekosten. Diese spiegeln sich laut Forschern zwar nicht im Ladenpreis wider, doch fallen der Allgemeinheit und den künftigen Generationen zur Last. - AFP
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Das Wichtigste in Kürze

  • EU prüft mögliche Verstösse Deutschlands gegen Nitratrichtlinie.

Zu diesem Schluss kommt ein am Montag veröffentlichtes Gutachten des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). Das aktuelle Düngerecht sei demnach unzureichend, um gültige EU-Vorgaben zum Schutz des Grundwassers vor Nitrat umzusetzen.

Wegen der Nitratüberschreitungen im deutschen Grundwasser hatte der Europäische Gerichtshof die Bundesrepublik 2018 bereits verurteilt und Änderungen des deutschen Düngerechts gefordert. Ob die neuen Regelungen in Deutschland der EU-Nitratrichtlinie entsprechen, wird derzeit von der Europäischen Kommission geprüft. Sollte eine mangelhafte Umsetzung festgestellt werden, drohen der Bundesrepublik jährliche Strafzahlungen im dreistelligen Millionenbereich.

«Das Gutachten zeigt deutlich, dass die Überdüngung in der Landwirtschaft der Umwelt massiv schadet», erklärte Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser. Die Düngeverordnung aus dem vergangenen Jahr setze die europäischen Vorgaben noch immer nicht vollständig um.

«Im Unterschied zu anderen EU-Mitgliedstaaten basieren die Werte der Düngeverordnung vielfach auf nicht bewiesenen Annahmen, die sich nicht auf Untersuchungen stützen», kritisierte Weyand. «Damit droht ein künstliches 'Wegrechnen' der tatsächlichen Grenzwertüberschreitungen». Die bereits entstandenen Umweltschäden beziffert das Gutachten auf rund 30 Milliarden Euro in den vergangenen zehn Jahren.

Wichtige Teile der deutschen Düngeverordnung sind in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten Gebieten und der sogenannten Stoffstrombilanzverordnung geregelt. Auch diese Vorschriften setzten die EU-Richtlinie aber nicht ausreichend um, kritisierte der BDEW.

«Die in dieser Verwaltungsvorschrift enthaltenen rechnerischen Modellierungen sind unsicher und nur begrenzt im Detail nachvollziehbar», erklärte Studienautor Friedhelm Taube. Ziel der Vorschriften sei es «offensichtlich», die als gefährdet eingestuften Gebiete zu verkleinern. Zur Kontrolle der Düngung sei deshalb eine Reform der entsprechenden Verordnung «mit ambitionierten Grenzwerten» nötig, forderte Taube.

Der Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH), Sascha Müller-Kraenner, kritisierte, die Düngeverordnung basiere in ihrer jetzigen Form «nicht auf wissenschaftlicher Evidenz». Durch den unzureichenden Schutz des Grundwassers entstünden «enorme gesellschaftliche Kosten».

Die DUH hatte sich mit Klagen gegen die Bundesregierung sowie die Landesregierungen in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen gewandt. «Seit Jahrzehnten versäumt es die Bundesregierung, unser Grundwasser als unsere wichtigste Trinkwasserressource angemessen zu schützen», kritisierte Müller-Kraenner. «Das neue Gutachten verdeutlicht einmal mehr, dass diese Klagen dringend notwendig sind».

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