EU

    Griechenland muss wegen Verstössen gegen EU-Nitratrichtlinie Strafe zahlen

    AFP
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    Luxemburg,

    Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Griechenland wegen verspäteter Massnahmen gegen zu hohe Nitratbelastungen in Gewässern zu einer Strafzahlung von 3,5 Millionen Euro verurteilt.

    Bauer auf einem Feld in der Eifel
    Bauer auf einem Feld in der Eifel - AFP

    Das Wichtigste in Kürze

    • Urteil des EuGH könnte auch Warnung für Deutschland sein.

    Dies sei angesichts der Gefahren für Umwelt und menschliche Gesundheit angemessen, um künftige Zuwiderhandlungen gegen das Unionsrecht wirksam zu vermeiden, entschied der EuGH am Donnerstag. (Az. C-298/19)

    In Deutschland sollen Änderungen in der Düngeverordnung Sanktionen wegen Verstössen gegen die EU-Nitratrichtlinie verhindern. Der Bundesrat berät darüber im April.

    Der EuGH hatte bereits im April 2015 einen Verstoss Griechenlands gegen die Richtlinie zum Schutz der Gewässer vor einer zu hohen Nitratbelastung aus der Landwirtschaft festgestellt. Im April 2019 beschloss die EU-Kommission wegen fehlender Gegenmassnahmen, beim Gerichtshof die Zahlung eines Zwangsgelds und eines Pauschalbetrags zu beantragen. Weil Griechenland kurz darauf handelte, entschied die Kommission, nur am Antrag auf Zahlung eines Pauschalbetrags festzuhalten.

    Der EuGH stellte daraufhin nun fest, dass Griechenland gegen seine Pflicht zur Umsetzung des Urteils aus dem Jahr 2015 verstossen habe. Das Land habe nach Ablauf einer Frist im Dezember 2017 nicht alle erforderlichen Massnahmen erlassen.

    Auch Deutschland drohen finanzielle Sanktionen. Der EuGH entschied im Juni 2018, dass die Bundesrepublik gegen die europäische Nitratrichtlinie verstösst, weil die Belastung des Grundwassers vielerorts zu hoch ist. Grund dafür ist vor allem die Überdüngung.

    Die Bundesregierung will die erst 2017 novellierte Düngeverordnung erneut ändern. Der Bundesrat soll darüber voraussichtlich am 3. April beraten. Das Bundeslandwirtschaftsministerium machte bereits deutlich, dass die EU-Kommission ein Klageverfahren einleiten werde, sollte die Länderkammer keinen Beschluss fassen.

    Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU), dessen Mitgliedsunternehmen auch in der Wasserversorgung tätig sind, forderte auch mit Blick auf das EuGH-Urteil zu Griechenland eine Zustimmung des Bundesrats. «Wer den Bogen zu sehr überspannt und Wasserressourcen über die Massen belastet, dem drohen Strafzahlungen», warnte VKU-Vizepräsident Karsten Specht.

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