Im Geldwäscherei-Fall um die frühere Falcon Private Bank hat das Bundesgericht den Ex-CEO und die Bank selbst freigesprochen.
Bundesstrafgericht in Bellinzona
Die Berufungskammer des Bundesstrafgerichts in Bellinzona hat im Fall der Falcon Private Bank Freisprüche gefällt. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/PABLO GIANINAZZI

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Ex-CEO und die Falcon Private Bank wurden im Fall der Geldwäscherei freigesprochen.
  • Das Bundesstrafgericht urteilte, der Banker sei als Tatwerkzeug eingesetzt worden.
  • Die Falcon Private AG wurde wegen mangelnder Massnahmen zu einer Busse verurteilt.
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Die Berufungskammer des Bundesstrafgerichts hat den Ex-CEO der Falcon Private Bank und die Bank selbst freigesprochen. Dies geht aus einem am Montag veröffentlichten Dispositiv hervor.

Die Bundesanwaltschaft hatte für den Banker eine Freiheitsstrafe von 21 Monaten und eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen gefordert. Beides bedingt. Er sollte der qualifizierten Geldwäscherei schuldig gesprochen werden.

Die Strafkammer des Bundesstrafgerichts hatte den Ex-CEO der Falcon Private Bank Ende 2021 freigesprochen. Sie kam zum Schluss, dass der Banker als Tatwerkzeug eingesetzt worden sei.

Die heutige Falcon Private AG heisst, wurde wegen mangelnder Massnahmen zur Geldwäscherei-Bekämpfung zu einer Busse von 3,5 Millionen Franken verurteilt. Sie sollte zudem eine Ersatzforderung von rund 7 Millionen Franken leisten.

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