Das Kabinenpersonal der Fluggesellschaft Swiss hat den neuen Gesamtarbeitsvertrag abgelehnt – mit einer klaren Mehrheit. Was steckt hinter dem Nein?
Fluggesellschaft Swiss
Das Kabinenpersonal der Swiss hat in einer Abstimmung den neuen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) klar abgelehnt. Damit gilt weiterhin der GAV15. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Kabinenpersonal der Swiss hat den neuen GAV klar abgelehnt.
  • Grund dafür dürfte die Heterogenität des gesamten Korps sein.
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Es schien wie ein verfrühtes Weihnachtsgeschenk, als die Swiss Anfang Dezember Lohnerhöhungen und weitere Optimierungen für ihr Kabinenpersonal versprach.

Dieter Vranckx
Dieter Vranckx, CEO der Fluggesellschaft Swiss. - Keystone

Man wolle mit dem neuen Gesamtarbeitsvertrag das Personal belohnen, sagte CEO Dieter Vranckx damals. «Zum anderen auch die notwendige Stabilität und attraktive Perspektiven für eine erfolgreiche Zukunft in 2023 und darüber hinaus sicherstellen.»

Zwei Drittel lehnt Gesamtarbeitsvertrag ab

Doch beim Kabinenpersonal selbst findet der neue Gesamtarbeitsvertrag keinen Anklang – im Gegenteil. Ganze 65 Prozent der Gewerkschaftsmitglieder von Kapers sprachen sich am Montag gegen den GAV23 aus.

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Die genauen Gründe für das klare Nein sind noch unklar, wie Mediensprecher Jörg Berlinger auf Anfrage erklärt: «Das Korps ist sehr heterogen und es gibt unterschiedliche Interessen.» Man werde das Resultat und die Gründe deshalb erst einmal analysieren müssen.

Berlinger gesteht jedoch ein, dass «einige der wichtigsten Ziele» mit dem GAV23 hätten verwirklicht werden können». Etwa die erwähnten Lohnerhöhungen. Auch die Verbesserung der Planbarkeit des Soziallebens. Und die Möglichkeit, auch nach dem Pensionsalter weiterarbeiten zu können.

Fluggesellschaft Swiss muss vorerst keine Streiks fürchten

Angesichts der Tatsache, dass der neue Gesamtarbeitsvertrag jedoch abgelehnt wurde, fallen nun auch diese Vorzüge weg. Stattdessen bleibt der Vertrag aus dem Jahr 2015 bestehen.

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Auch wenn das Kabinenpersonen den Gesamtarbeitsvertrag ablehnte, kann die Swiss weiterhin abheben. Denn Streiks drohen mittelfristig keine. - Keystone

Er bleibt über den 1. März hinaus gültig. Frühestens kündigen können ihn die Sozialpartner per 30. April mit einer Kündigungsfrist von zwölf Monaten.

Bis dahin gelten die heutigen Pflichten und Rechte, dazu gehört auch eine absolute Friedenspflicht. «Streiks drohen somit mittelfristig keine», betont Berlinger. «Wie es danach weitergeht, ist momentan schwer vorherzusagen.»

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