EuGH urteilt über Mitbestimmung beim Softwareunternehmen SAP

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Luxemburg,

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg verkündet am Dienstag (9.30 Uhr) ein Urteil zur Mitbestimmung bei dem Softwareunternehmen SAP.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Anders als die Geschäftsführung meinen die Gewerkschaften Verdi und IG-Metall, auch in dem verkleinerten SE-Vorstand sei eine getrennt zu wählende Arbeitnehmerbank zu bilden, für die ein Vorschlagsrecht der Gewerkschaften bestehe..

Dies wurde 2014 von einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht in eine «Europäische Gesellschaft» (SE) umgewandelt. SAP will nun seinen mit 18 Personen paritätisch besetzten Aufsichtsrat auf zwölf Personen verkleinern.

Anders als die Geschäftsführung meinen die Gewerkschaften Verdi und IG-Metall, auch in dem verkleinerten SE-Vorstand sei eine getrennt zu wählende Arbeitnehmerbank zu bilden, für die ein Vorschlagsrecht der Gewerkschaften bestehe. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt legte den Streit dem EuGH vor. (Az: C-677/20)

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