EuGH-Urteil zu Entschädigung bei Flugverspätung wegen randalierenden Passagiers

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Luxemburg,

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheidet am Donnerstag (09.30 Uhr) darüber, ob Airlines auch bei einer auf einen randalierenden Passagier zurückzuführenden Flugverspätung Entschädigung zahlen müssen.

EuGH-Urteil zur Entschädigung von Fluggästen
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Verspätung beim Flug des Klägers war darauf zurückzuführen, dass die Maschine auf dem unmittelbar vorangegangen Flug zwischenlanden musste, um einen randalierenden Fluggast von Bord zu bringen..

Im konkreten Fall macht die portugiesische Fluglinie TAP geltend, dass es sich dabei um «aussergewöhnliche Umstände» handele und deshalb keine Entschädigungspflicht bestehe. Das mit dem Fall befasste Gericht in Lissabon bittet den EuGH um Auslegung der EU-Fluggastrechteverordnung. (Az. C-74/19)

Die Verspätung beim Flug des Klägers war darauf zurückzuführen, dass die Maschine auf dem unmittelbar vorangegangen Flug zwischenlanden musste, um einen randalierenden Fluggast von Bord zu bringen. Die Airline gab an, dass er einen anderen Passagier gebissen und das Flugpersonal angegriffen habe. Der zuständige Generalanwalt in dem Verfahren vertrat die Ansicht, dass ein solcher Vorfall eine Fluglinie grundsätzlich von einer Entschädigungspflicht befreien könne. Die Richter sind an die Gutachten der Generalanwälte nicht gebunden, folgen ihnen aber in vielen Fällen.

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