EuGH erklärt Beschluss der EU-Kommission zu früherem EEG für nichtig
Später Erfolg für Deutschland in einem Rechtsstreit um ein früheres Gesetz zur Förderung erneuerbarer Energien: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Donnerstag einen Beschluss der EU-Kommission für nichtig erklärt, wonach das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) von 2012 staatliche Beihilfen umfasste.

Das Wichtigste in Kürze
- Brüssel hatte staatliche Beihilfen in dem Fördergesetz gesehen .
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) sprach von einem «wegweisendem Urteil», das den Unternehmen die «dringend nötige Rechtssicherheit» verschaffe. (Az. C-405/16 P)
Deutschland hatte gegen den Beschluss der EU-Kommission aus dem Jahr 2014 geklagt. In erster Instanz wies das Gericht der Europäischen Union die Klage allerdings 2016 ab, wogegen Deutschland Rechtsmittel vor dem EuGH Rechtsmittel einlegte. Der Gerichtshof gab diesen nun statt und hob das Urteil des Gerichts auf.
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) aus dem Jahr 2012 sah eine Förderung von Unternehmen vor, die Strom aus erneuerbaren Energiequellen erzeugen. Finanziert wurde dies über die EEG-Umlage, die in der Praxis letztlich von Stromverbrauchern gezahlt wurde. Bestimmte energieintensive Unternehmen, etwa der chemischen sowie der Stahl- und Aluminiumindustrie, waren von der Umlage befreit. Seit 2012 wurden inzwischen weitere EEG-Gesetze erlassen.
Der EuGH kam nun in dem jahrelangen Rechtsstreit um das frühere Gesetz zu dem Schluss, dass das Gericht der Europäischen Union die mit der EEG-Umlage erwirtschafteten Gelder zu Unrecht als staatliche Mittel angesehen habe. Daher fehle eine Voraussetzung dafür, die mit dem EEG eingeführten Vorteile als Beihilfen einzustufen.
Die EEG-Umlage könne einer Abgabe nicht gleichgestellt werden, da das EEG von 2012 die Versorger nicht dazu verpflichte, die gezahlten Beträge auf die Verbraucher abzuwälzen. Es könne auch nicht der Schluss gezogen werden, dass die mit der EEG-Umlage erwirtschafteten Gelder selbst unter staatlicher Kontrolle stünden.
Die Hauptgeschäftsführerin des Verbands kommunaler Unternehmen, Katherina Reiche, zeigte sich überzeugt, dass der EuGH mit seiner Entscheidung dem Gesetzgeber «grössere Spielräume für die Förderung erneuerbarer Energien» gebe. Diese müssten jetzt allerdings auch genutzt werden.