Deutsche Steinkohlekraftwerke können künftig von Stilllegungsprämien profitieren. Die EU hat den Prämien trotz Kritik von Umweltschützern zugestimmt.
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Ein Braunkohleabbau in Sachsen-Anhalt. - dpa
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Das Wichtigste in Kürze

  • Deutsche Steinkohlekraftwerk-Betreiber profitieren künftig von Stilllegungsprämien.
  • Die EU-Kommission hat den entsprechenden Massnahmen grünes Licht gegeben.
  • Umweltschützer kritisieren, dass Unternehmen dadurch einen Wettbewerbsvorteil erhalten.

Die EU-Kommission hat grünes Licht für von der Bundesregierung geplante Stilllegungsprämien für Steinkohlekraftwerke gegeben. Die Massnahme «dürfte Deutschland eine grösstmögliche Emissionsminderung zu geringsten Kosten ermöglichen.» So erklärte die Brüsseler Behörde am Mittwoch.

«Gleichzeitig wird eine Schliessung der Kraftwerke verhindert, die für die Netzstabilität benötigt werden.» Potenzielle Wettbewerbsverzerrungen durch die Zahlungen bleiben demnach «auf das erforderliche Minimum beschränkt».

Umweltschützer kritisieren Stilllegungsprämien

Im Rahmen des Kohleausstiegs hatte Berlin beschlossen, finanzielle Anreize für frühzeitige Stilllegungen von Steinkohlekraftwerken zu schaffen. Vorgesehen ist dafür ein Ausschreibungsverfahren für Kompensationen, deren Höhe mit den Jahren absinkt. Wenn sich bis Ende 2026 zu wenige Betreiber auf die Ausschreibungen bewerben, werden Steinkohlekraftwerke ordnungsrechtlich stillgelegt.

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Teilnehmer einer Protestaktion des Umweltschutzbündnisses Extinction Rebellion (XR) demonstrieren vor dem Haus der Wirtschaft in Berlin. (Archivbild) - dpa

Umweltschützer hatten die Massnahme scharf kritisiert. «Die Betreiber von Kohlekraftwerken mit hohen Summen aus Steuergeldern zu entschädigen» sei aus ihrer Sicht unerlaubte Beihilfe, erklärte etwa Greenpeace. Nach Auffassung der Kommission, die die Pläne der Bundesregierung genehmigen muss, stehen diese jedoch «mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang».

Wettbewerbsvorteil für Betreiber nicht geprüft

Greenpeace hatte sich auch darüber beschwert, dass die staatlichen Gelder den fossilen Energieproduzenten einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Ökostrom-Anbietern böten. Die Kommission erklärte, nicht abschliessend geprüft zu haben, «ob die Massnahme den Betreibern einen Vorteil gegenüber ihren Wettbewerbern verschafft».

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Braunkohlebagger mit Greenpeace-Transparent - dpa

Sie gehe aber davon aus, dass «der Beitrag der Massnahme zu den EU-Umwelt- und Klimaschutzzielen eindeutig schwerer wiegt.» Etwaige beihilfebedingte Verfälschungen von Wettbewerb und Handel können entsprechend ignoriert werden.

Die Bundesregierung begrüsste die Entscheidung. Es werde nun wie vorgesehen «die ersten Stillegungen in diesem Jahr geben», sagte eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums.

Braunkohlekraftwerke noch ausgenommen

Geplante Entschädigungszahlungen für die Betreiber von Braunkohlekraftwerken betreffe der aktuelle Beschluss noch nicht, betonte die Kommission. Sie stehe in dieser Angelegenheit mit den deutschen Behörden in Kontakt und werde voraussichtlich bald ein weiteres Prüfverfahren einleiten.

«Das ist kein ungewöhnliches Verfahren», sagte die deutsche Ministeriumssprecherin. «Es handelt sich hier ja doch um eine hohe Summe. Deswegen ist es nicht ungewöhnlich, dass hier nochmal vertieft geprüft wird.»

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