EU

EU-Gericht: Geldbussen wegen Luftfrachtkartells teilweise nichtig

AFP
AFP

Luxemburg,

Einige der von der EU-Kommission 2017 wegen des Luftfrachtkartells verhängten Geldbussen sind teilweise nichtig.

Flugzeuge
Flugzeuge - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Grossteil der Strafe muss allerdings gezahlt werden.

Die übrigen blieben bestehen, entschied das Gericht der Europäischen Union (EuG) am Mittwoch in Luxemburg. Die Kommission hatte wegen verbotener Preisabsprachen gegen mehrere Fluggesellschaften Bussgelder in Millionenhöhe verhängt. (Az. T-323/17 u.a.)

Den ersten Beschluss dazu aus dem Jahr 2010 kassierte das Gericht später wegen eines Begründungsmangels. 2017 verhängte die Kommission die Strafen mit einem zweiten Beschluss noch einmal, in Höhe von insgesamt 776 Millionen Euro. Dagegen klagten die Airlines erneut.

Diesmal entschied das Gericht, dass ein Teil der Geldbussen - unter anderem für Singapore Cargolux, Air France-KLM und Singapore Airlines - bestehen bleibt. Andere, beispielsweise für British Airways und Cathay Pacific, wurden dagegen teilweise für nichtig erklärt und entsprechend leicht geändert. Begründet wurde dies mit verschiedenen Mängeln an dem Beschluss, etwa weil ein Teil des strittigen Verhaltens verjährt war.

Auch die Lufthansa und ihre Tochter Swiss International hatten sich an den Klagen beteiligt, ihnen war aber wegen der Kronzeugenregelung bereits 2010 und 2017 erneut die Geldbusse erlassen worden. Daran änderte das Gericht nichts.

Kommentare

Weiterlesen

.
225 Interaktionen
Igitt!
Ferien
4 Interaktionen
Paarstress

MEHR IN NEWS

St. Gallen
Mädris-Vermol SG
Waldbrand Spanien
1 Interaktionen
Bordeaux/Madrid

MEHR EU

Merz
41 Interaktionen
Dublin
87 Interaktionen
Brüssel
Waldbrände Frankreich
3 Interaktionen
Brüssel
Maersk
2 Interaktionen
Athen/Larissa

MEHR AUS LUXEMBURG

Luxemburg
6 Interaktionen
Funde
12 Interaktionen
Luxemburg
Brenner
9 Interaktionen
Verbotsregeln
Luxemburg