Nach dem Rückruf von Cannabisprodukten mit erhöhtem Wirkstoffgehalt bei Lidl hat die Staatsanwaltschaft Heilbronn ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Marihuana-Pflanze
Marihuana-Pflanze - AFP/Archiv
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Das Wichtigste in Kürze

  • Untersuchungen des Wirkstoffgehalts noch nicht abgeschlossen.

Es werde wegen Verstosses gegen das Betäubungsmittelgesetz und wegen eines Vergehens nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch gegen Unbekannt ermittelt, teilte die Staatsanwaltschaft am Freitag mit.

Der Discounter hatte am Mittwoch Hanfkekse, Cannabistee, einen Riegel und ein Hanföl wegen eines erhöhten THC-Gehalts zurückgerufen. Ein Verzehr dieser Lebensmittel könne unerwünschte gesundheitliche Folgen mit sich bringen, beispielsweise Stimmungsschwankungen und Müdigkeit, warnte Lidl. Kunden sollten die Produkte nicht weiter verwenden.

Tetrahydrocannabinol (THC) ist eine psychoaktive Substanz, die in Pflanzen der Gattung Hanf (Cannabis) vorkommt. THC wird der Hauptanteil der berauschenden Wirkung zugesprochen.

Der Staatsanwaltschaft zufolge teilte ein von Lidl beauftragtes Rechtsanwaltsbüros inzwischen mit, dass in verschiedenen Produkten wohl auch geringe Mengen des Hanf-Inhaltsstoffs Cannabidiol (CBD) festgestellt wurden. Deshalb sei auch von einem Verstoss gegen die Novel-Food-Verordnung auszugehen. Die Untersuchung von Produkten durch das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt sind demnach noch nicht abgeschlossen.

CBD und THC sind die beiden wichtigsten Inhaltsstoffe der etwa vier bis fünf Meter hohen Cannabispflanze. Der THC-Anteil in Produkten mit Cannabidiol darf laut Gesetz nicht über 0,2 Prozent liegen, ansonsten würde das Produkt unter das Betäubungsmittelgesetz fallen und rezeptpflichtig sein.

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