Für Grossbanken gelten künftig strengere Eigenmittelvorschriften. Für Credit Suisse und UBS beläuft sich der Mehrbedarf auf rund 24 Milliarden.
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Das Wichtigste in Kürze

  • Am Mittwoch verabschiedete der Bundesrat Änderungen der Eigenmittelverordnung.
  • Es wurden dabei auf Massnahmen bei den Hypotheken verzichtet.
  • Künftig gelten vor allem für Grossbanken strengere Eigenmittelvorschriften.

In der Vernehmlassung hatte der Bundesrat vorgeschlagen, dass die Schweizer Banken Hypotheken für Wohnrenditeliegenschaften mit mehr Eigenkapital unterlegen müssen. Damit wollte er die Widerstandsfähigkeit der Finanzinstitute für den Fall von Preiskorrekturen stärken.

Die Preise solcher Immobilien seien in den vergangenen zehn Jahren stark gestiegen. Obwohl zunehmend Zeichen eines Überangebots auszumachen seien, hielt er im April fest. In der Zwischenzeit hat die Schweizerische Bankiervereinigung die Selbstregulierung in dem Bereich verstärkt und die Kriterien für die Kreditvergabe verschärft.

Dämpfende Wirkung

Die Massnahme sei geeignet, eine unmittelbar dämpfende Wirkung auf das Hypothekarkreditangebot zu erzielen. Damit will man einem weiteren Anstieg der Risiken entgegenwirken, schreibt der Bundesrat. Deshalb habe er beschlossen, auf die Erhöhung der Risikogewichtung für Wohnrenditeliegenschaften zu verzichten.

Der Bundesrat will aber die Entwicklung auf den Immobilienmärkten eng verfolgen. Sollte sich die Situation verschärfen wird man weitere Massnahmen in Betracht ziehen.

UBS und Credit Suisse müssen Kapital aufstocken

Festgehalten hat der Bundesrat an den höheren Kapitalanforderungen für die systemrelevanten Banken. Der Mehrbedarf beläuft sich für die beiden Grossbanken UBS und Credit Suisse zusammen auf rund 24 Milliarden Franken. Dies schreib der Bundesrat in den Erläuterungen zur Verordnungsänderung.

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Das Logo der Credit Suisse CS. - dpa

In diesem Umfang müssen die Grossbanken zusätzliche Bail-in-Bonds auf Holdingstufe ausgeben. Dadurch erhöhten sich die Refinanzierungskosten für beide Grossbanken jährlich insgesamt um höchstens 170 Millionen Franken, schreibt der Bundesrat.

Ausreichend Kapital im Krisenfall

Bereits 2016 hatte er für die UBS und die Credit Suisse Gone-Concern-Kapitalanforderungen eingeführt. Diese sollen sicherstellen, dass eine in Schwierigkeiten geratene Bank ohne finanzielle Hilfe des Staates geordnet saniert und abgewickelt werden kann.

Seit Jahresbeginn gelten solche Anforderungen in reduziertem Masse auch für PostFinance, Raiffeisen und die Zürcher Kantonalbank. Nun soll sichergestellt werden, dass in den Stammhäusern und in den Schweizer Einheiten ausreichend Kapital für den Krisenfall vorhanden ist.

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