Firmen, die in bestimmten Industrien tätig sind, benötigen künftig vor Börsenkotierungen im Ausland grünes Licht der zuständigen chinesischen Behörden.
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Chinesische Börse: Aktie von Baidu sinkt deutlich. (Symbolbild) - keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • China verschärft die Anforderungen für Börsenkotierungen im Ausland.
  • Dies jedoch nur für bestimmte Bereiche wie Telekommunikation oder Bildungseinrichtungen.
  • Der Börsengang muss künftig von der zuständigen Behörde erlaubt werden.

Die chinesische Regierung verschärft die Anforderungen für Börsenkotierungen im Ausland. Firmen, die in bestimmten Industrien tätig seien, benötigen nun vor dem Gang auf das Parkett im Ausland grünes Licht der zuständigen Behörden. Dies teilte die Nationale Entwicklungs- und Reformkommission (NDRC) am Montag mit.

Betroffen davon seien alle Bereiche, in denen ausländische Investitionen verboten oder eingeschränkt seien - wie etwa Nachrichtenorganisationen, Telekommunikation oder Bildungseinrichtungen. Zudem dürften ausländische Investoren keinen Einfluss auf das Management nehmen und mit maximal 30 Prozent beteiligt sein.

Regulierung grosser Privatunternehmen

Die Volksrepublik verschärft seit einer Weile die Regulierung grosser Privatunternehmen. Ihr sind vor allem die Firmen ein Dorn im Auge, die für ihren Gang an den Kapitalmarkt ein spezielles juristisches Konstrukt wählen, das VIE (Variable Interest Entities) genannt wird.

Auf Basis der jüngsten Änderungen wird es VIE-strukturierten Firmen weiterhin möglich sein, im Ausland eine Börsenkotierung zu ergattern, solange sie sich an die Regeln halten. Das Handelsministerium bezeichnete die Vorgaben als Möglichkeit für ausländische Investoren, ihre Investitionskanäle zu verbreitern.

Investoren hatten angesichts der Probleme des Fahrdienstes DIDI nach dem Börsengang und dem angekündigten Delisting befürchtet, dass die Regierung in Peking allen Börsenkotierungen im Ausland ein Riegel vorschiebt.

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