Bundesverwaltungsgericht verhandelt zu Salmonellen im Fleischspiess
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt am Mittwoch (10.00 Uhr) über die Frage, ob ein Dönerspiesshersteller mit Salmonellen kontaminiertes Fleisch zurücknehmen muss.

Das Wichtigste in Kürze
- Das Landratsamt führte 2014 eine Betriebskontrolle durch und beanstandete das Hygienekonzept..
Das Unternehmen klagte gegen eine entsprechende Anweisung des Landratsamtes Augsburg. (Az. 3 C 10.19)
Das Landratsamt führte 2014 eine Betriebskontrolle durch und beanstandete das Hygienekonzept. Es verlangte, dass ein Fleischspiess bei positivem Salmonellenbefund vom Markt zurückgenommen werden müsse. Der Hersteller wandte sich dagegen mit dem Argument, vollständiges Durchgaren mache das Lebensmittel sicher und ein entsprechender Hinweis sei auf den Spiessen angebracht. Das Verwaltungsgericht Augsburg entschied 2017, dass er nicht in jedem Fall verpflichtet sei, das Produkt zurückzunehmen. 2019 änderte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof diese Entscheidung jedoch ab und wies die Klage ab. Der Dönerspiesshersteller legte beim Bundesverwaltungsgericht Revision ein.