BGH prüft Freisprüche von drei früheren Deutsche-Bank-Chefs

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Deutschland,

Mehr als 17 Jahre nach der Pleite des Medienkonzerns Kirch beschäftigt die Rolle der Deutschen Bank den Bundesgerichtshof (BGH).

Deutsche-Bank-Chefs im Jahr 2015 vor dem Landgericht München
Deutsche-Bank-Chefs im Jahr 2015 vor dem Landgericht München - dpa/dpa/picture-alliance/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Verfahren im Zusammenhang mit Kirch-Pleite - Urteil in der kommenden Woche.

Der erste Strafsenat des BGH verhandelte am Dienstag über die Freisprüche der früheren Deutsche-Bank-Chefs Rolf Breuer, Josef Ackermann und Jürgen Fitschen vom Vorwurf des versuchten Prozessbetrugs in einem Zivilprozess um die Pleite. Das Urteil soll am Donnerstag kommender Woche verkündet werden. (Az. 1 StR 219/17)

Das Landgericht München I hatte die drei ehemaligen Top-Manager im April 2016 in einem Strafprozess freigesprochen. Ihnen wurde vorgeworfen, sich in einem vorherigen Zivilprozess vor dem Oberlandesgericht München abgesprochen und unwahre Angaben gemacht zu haben, um einen Schadenersatzanspruch Kirchs zu verhindern. Das Landgericht sah allerdings letztlich keine Beweise dafür.

Hintergrund des Rechtsstreits um die Pleite des Medienkonzerns war der Vorwurf des inzwischen verstorbenen Medienmoguls Leo Kirch, der frühere Deutsche-Bank-Chef Breuer habe im Jahr 2002 mit einem Interview gezielt seine Pleite verursacht. Dieser äusserte sich dabei kritisch zur Kreditwürdigkeit Kirchs. Der Medienkonzern forderte mehr als zwei Milliarden Euro Schadenersatz, die Bank zahlte schliesslich aussergerichtlich 925 Millionen Euro.

Gegen die Freisprüche in dem Strafprozess gegen die drei Top-Manager legte die Staatsanwaltschaft Revision ein. Der Vertreter der Bundesanwaltschaft beantragte in der mündlichen Verhandlung vor dem BGH, die Urteile des Landgerichts München aufzuheben und den Fall an eine andere Kammer des Gerichts zu verweisen. Er führte zur Begründung zahlreiche Einzelpunkte an, mit denen sich die Münchner Richter aus seiner Sicht nicht ausreichend auseinandergesetzt haben. Im Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof werden keine neuen Beweise erhoben, es wird stattdessen nur das vorherige Urteil auf Mängel überprüft.

Die Anwälte der drei früheren Manager beantragten, die Revision zurückzuweisen. Das Landgericht München habe mit «ausserordentlicher Sorgfalt» Einzelheiten in dem Fall zusammengetragen, sagte der Anwalt Ackermanns, Eberhard Kempf. Keine der Überlegungen der Bundesanwaltschaft habe die Kraft, dieses Urteil im Revisionsverfahren zu Fall zu bringen. Ackermann, Breuer und Fitschen waren nicht selbst zur Verhandlung nach Karlsruhe gekommen. Allerdings waren die drei Top-Manager und die Deutsche Bank durch insgesamt zwölf Anwälte vertreten.

Ihre Entscheidung wollen die Bundesrichter bereits in der kommenden Woche am 31. Oktober verkünden. Sollte das Urteil des Landgerichts München Bestand haben, dürfte dies auch das Ende der jahrelangen juristischen Auseinandersetzungen um die Kirch-Pleite bedeuten.

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