Der Bundesgerichtshof (BGH) befasst sich heute (09.00 Uhr) mit der Höhe von Ausgleichs- und Ersatzansprüchen unter anderem für zusätzliche Hotelkosten bei Flugausfällen und Flugverspätungen.
Flugzeug am Himmel
Flugzeug am Himmel - dpa/dpa/picture-alliance
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Kläger erhielten von den Fluggesellschaften bereits Ausgleichszahlungen in Höhe von jeweils 600 Euro, weil sie erst einen Tag später als geplant ihr Ziel erreichten..

Die Bundesrichter müssen konkret darüber entscheiden, ob bereits erfolgte Zahlungen nach der EU-Fluggastrechteverordnung auf geltend gemachte Schadenersatzansprüche nach nationalem Recht anzurechnen sind. Hintergrund sind Klagen von Flugreisenden, die unter anderem die Erstattung von Hotelkosten verlangen. (Az. X ZR 128/18 und X ZR 165/18).

Die Kläger erhielten von den Fluggesellschaften bereits Ausgleichszahlungen in Höhe von jeweils 600 Euro, weil sie erst einen Tag später als geplant ihr Ziel erreichten. Strittig ist, ob diese Zahlungen auf die zusätzlichen Schadenersatzforderungen angerechnet werden müssen. Vor dem Amtsgericht und dem Landgericht Frankfurt am Main blieben die Klagen erfolglos.

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