Basiskonto der Deutschen Bank ist zu teuer

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Deutschland,

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Grenzen für die Gebühren eines Basiskontos gesetzt.

Zentrale der Deutschen Bank in Frankfurt
Zentrale der Deutschen Bank in Frankfurt - AFP

Das Wichtigste in Kürze

  • Bundesgerichtshof kippt monatlichen Grundpreis von 8,99 Euro .

Der BGH stufte am Dienstag einen monatlichen Grundpreis von 8,99 Euro für ein solches Konto bei der Deutschen Bank als zu hoch ein. Die Bundesrichter machten zwar keine konkreten Vorgaben, Verbraucherschützer schrieben der Entscheidung aber dennoch Signalwirkung zu. Basiskonten sollen vor allem ein Angebot für finanziell schwächere Kunden sein. (Az. XI ZR 119/19)

Gegen die Regelungen bei der Deutschen Bank hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) geklagt. Die Verbraucherschützer wandten sich gegen den monatlichen Grundpreis von 8,99 Euro sowie eine zusätzliche Gebühr von 1,50 Euro pro Überweisung durch einen Mitarbeiter am Telefon oder in der Filiale. Nachdem die Klage bereits vor dem Landgericht und dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main erfolgreich gewesen war, wies nun der BGH die von der Deutschen Bank erhobene Revision zurück.

Die Entgeltklauseln seien unwirksam, erklärte der Bundesgerichtshof. Nach den gesetzlichen Vorgaben müssten die Gebühren für grundlegende Kontofunktionen wie Ein- und Auszahlungen oder Überweisungen angemessen sein. Dabei müsse berücksichtigt werden, dass ein Basiskonto «insbesondere auch einkommensarmen Verbrauchern den Zugang zu einem Zahlungskonto» ermöglichen solle.

Die Deutsche Bank habe gegen die Vorgaben verstossen, weil sie bei der Bemessung des Entgelts den mit der Führung von Basiskonten verbundenen Mehraufwand allein auf die Inhaber eines solchen Kontos umgelegt habe.

Seit Mitte 2016 haben alle Menschen in Deutschland das Recht auf ein Konto mit grundlegenden Funktionen. Alle Banken sind seitdem verpflichtet, Basiskonten anzubieten. Dies soll vor allem Ein- und Auszahlungen, Lastschriftzahlungen, Überweisungen und Zahlungskarten ermöglichen.

Vzbv-Vorstand Klaus Müller wertete das BGH-Urteil zum Basiskonto der Deutschen Bank vor diesem Hintergrund als «wichtiges Signal für mehr Verbraucherschutz im Finanzsektor». «Banken sollten bei denen, die ohnehin wenig haben, nicht unnötig viel abkassieren», erklärte Müller. Leider hätten viele Banken aber das «Konto-für Jedermann unnötig teuer und unattraktiv gestaltet». Die Karlsruher Entscheidung mache diese Praxis nun schwieriger.

Müller forderte zugleich eine gesetzliche Neuregelung. Das derzeitige Gesetz lasse den Banken zu viel Spielraum. Der Anspruch, finanziell schwächeren Verbrauchern Basiskonten unentgeltlich oder zu einem angemessen Entgelt zur Verfügung zu stellen, müsse «klarer und deutlicher verankert werden».

Auch die Grünen und die Linkspartei verlangten Änderungen. «Wir fordern, dass ein Basiskonto immer das preisgünstige Konto einer Bank sein muss», erklärte das Grünen-Mitglied im Finanzausschuss, Stefan Schmidt. Die Kosten müssten gesetzlich begrenzt sein. Die Linken-Vorsitzende Katja Kipping forderte, alle Menschen müssten einen Rechtsanspruch auf ein kostenfreies Giro-Konto erhalten.

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