Nachdem die Bank J. Safra Sarasin im Rechtstreit gegen das Drogerieunternehmen Müller im September verurteilt wurde, hat sie kein Rechtsmittel eingelegt.
Die Filliale der Bank J. Safra Sarasin in Genf
Wegen fehlerhafter Beratung muss die Bank J. Safra Sarasin dem deutschen Drogerieunternehmen ungefähr 51 Millionen Franken rückerstatten. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Bank J. Safra Sarasin wurde im September veruteilt.
  • Sie hat keine Berufung eingelegt und bezahlt Müller nun umgerechnet 51 Millionen Franken.

Die Bank J. Safra Sarasin muss dem deutschen Drogerie-Unternehmer Erwin Müller wegen fehlerhafter Beratung bei Anlagegeschäften umgerechnet rund 51 Millionen Franken zurückzahlen. Nach Angaben des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart wurden gegen das Berufungsurteil von Mitte September keine Rechtsmittel mehr eingelegt.

Damit wird die Entscheidung rechtskräftig. Zuvor hatte das «Handelsblatt» am Freitag darüber berichtet.

Nicht ausreichend Informiert

Das OLG hatte entschieden, dass die Bank mit Sitz in Basel ihre Pflichten verletzt und Müller beim Kauf von Anteilen an einem Fonds nicht ausreichend informiert habe. Die Bank hatte das zurückgewiesen.

Der Streit drehte sich um Anteile am Luxemburger Sheridan-Fonds. Über den Fonds sollten mit sogenannten Cum-Ex-Transaktionen Gewinne erwirtschaftet werden, bei denen der deutsche Fiskus durch mehrfach beantragte Erstattungen auf nur einmal einbehaltene Kapitalertragssteuern insgesamt um Milliardenbeträge geschröpft wurde. Als das Finanzministerium derartige Erstattungen stoppte, brach der Fonds zusammen, das eingezahlte Geld war weg.

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