Die Bank Sarasin habe ihre Pflichten verletzt und Müller beim Kauf von Anteilen nicht ausreichend informiert, finden die Richter des Oberlandesgerichtes.
Das Logo der Schweizer Privatbank Sarasin am Hauptsitz der Bank in Basel.
Das Logo der Schweizer Privatbank Sarasin am Hauptsitz der Bank in Basel. - dpa
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Bank Sarasin hat gegen das ursprüngliche Urteil für Müller Berufung eingelegt.
  • Heute Freitag hat sich das Oberlandesgericht Stuttgart auch gegen die Bank entschieden.

Niederlage für die Bank Sarasin: Im Streit um 45 Millionen Euro Schadenersatz wegen falscher Anlageberatung hat sich der deutsche Drogerie-Unternehmer Erwin Müller erneut gegen die Bank Sarasin durchgesetzt.

Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart wies heute Freitag die Berufung der Bank gegen ein Urteil des Landgerichts Ulm zurück, das im vergangenen Jahr bereits zu Gunsten Müllers entschieden hatte. Nun befand auch das OLG, dass der Drogerie-Unternehmer Anspruch auf die 45 Millionen Euro habe.

Die Bank mit Sitz in Basel habe ihre Pflichten verletzt und Müller beim Kauf von Anteilen an einem Luxemburger Fonds nicht ausreichend informiert, befanden die Richter. Gegen das Urteil ist noch Revision möglich.

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