BAG prüft Pfändbarkeit von Arbeitgeber-Zahlungen für Altersvorsorge
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt prüft am Donnerstag (10.00 Uhr), ob Zahlungen des Arbeitgebers für eine Lebensversicherung als pfändbares Arbeitseinkommen gelten.

Das Wichtigste in Kürze
- Der Mann will verhindern, dass das pfändbare Einkommen seiner früheren Frau sich durch die Beiträge an die Versicherung verringert..
Geklagt hat ein geschiedener Mann, dessen frühere Frau dazu verurteilt wurde, für ihn zu zahlen. Nachdem die Pfändung eingeleitet worden war, traf sie mit ihrer Firma eine Vereinbarung über die Umwandlung von Gehalt in betriebliche Altersvorsorge. (Az. 8 AZR 96/20)
Der Mann will verhindern, dass das pfändbare Einkommen seiner früheren Frau sich durch die Beiträge an die Versicherung verringert. Deswegen zog er vor Gericht, wo er zudem eine Nachzahlung durch den Arbeitgeber an ihn verlangt. Vor dem Landesarbeitsgericht München hatte er teilweise Erfolg. Gegen das Urteil legte der Arbeitgeber Revision beim BAG ein.