Bafin mahnt Banken zur Umsetzung von BGH-Urteil zu Gebührenerhöhungen

    AFP
    AFP

    Deutschland,

    Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat Banken und Sparkassen ermahnt, das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zu unrechtmässig erhobenen Gebühren umzusetzen.

    Bundesgerichtshof in Karlsruhe
    Bundesgerichtshof in Karlsruhe - AFP/Archiv

    Das Wichtigste in Kürze

    • Erster Schritt hin zu «aufsichtlichen Massnahmen».

    Die Bafin erwarte, dass die Kreditinstitute ihren Kundinnen und Kunden zu Unrecht erhobene Entgelte erstatten und nicht weiter «rechtsgrundlose Entgelte» erheben, teilte sie am Dienstag mit. Die Banken müssten diese Schritte «umgehend einleiten». Andernfalls werde die Bafin «aufsichtliche Massnahmen» in Betracht ziehen.

    Der Bundesgerichtshof hatte bereits Ende April entschieden, dass Änderungsklauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bank, die auf stillschweigende Zustimmung abzielen, unwirksam sind. Damit gaben die Richter einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Postbank statt. Verbraucherschützer kritisieren seitdem, dass zahlreiche Banken sich weigerten, unrechtmässige Gebühren zu erstatten. Der vzbv hatte erst am Montag ein Musterfeststellungsverfahren gegen die Berliner Sparkasse und die Sparkasse KölnBonn angekündigt.

    Auch bei der Bafin beschwerten sich viele Kundinnen und Kunden über ihre Bank, sagte eine Sprecherin der Nachrichtenagentur AFP. Bafin-Präsident Mark Branson erklärte: «Das Urteil des BGH hat Auswirkungen auf fast jede Bankkundenbeziehung. Umso wichtiger ist eine schnelle, unbürokratische, transparente Umsetzung.» Die diesbezüglichen Erwartungen der Bafin seien klar. «Die Bafin steht für eine faire Behandlung von Kundinnen und Kunden des Finanzsektors.»

    Die Kreditinstitute müssten den Kunden nicht nur die zu Unrecht erhobenen Gebühren erstatten, sondern sie «klar und verständlich» über die Konsequenzen des BGH-Urteils informieren, forderte die Bafin. Für Fragen müssten Kundinnen und Kunden einen Kontakt haben. Bei einer Anpassung ihrer Verträge dürften Bankkundinnen und -kunden «nicht unter Druck gesetzt werden», forderte die Bafin.

    Die Mitteilung der Bafin ist laut Sprecherin ein erster Schritt. Sollte ein Institut sich «dauerhaft und systematisch» den Erwartungen der Aufsichtsbehörde widersetzen, würden auch förmliche Massnahmen geprüft. Die Bafin kann die Banken letztlich verpflichten, ihren Anweisungen zu folgen.

    Beim Thema Prämiensparverträge mit unwirksamen Zinsanpassungsklauseln hatte die Bafin die Banken und Sparkassen per Allgemeinverfügung verpflichtet, auf Betroffene zuzugehen. Sie mussten sie über unwirksame Zinsanpassungsklauseln informieren und ihnen auch erklären, ob sie zu wenig Zinsen bekommen haben. Zudem mussten sie eine Zinsnachberechnung zusichern oder einen geänderten Vertrag mit einer wirksamen Zinsanpassungsklausel anbieten.

    Mehr zum Thema:

    Kommentare

    Weiterlesen

    putin
    448 Interaktionen
    Aufatmen?
    Wasserversorgung Goldingen-Meilen
    146 Interaktionen
    Seit 100 Jahren

    MEHR IN NEWS

    wadephul
    1 Interaktionen
    New York
    lufthansa
    Wegen Kabinen-Geruch
    Liestal

    MEHR AUS DEUTSCHLAND

    23 Interaktionen
    München
    3 Interaktionen
    Zwingen BL
    15 Interaktionen
    Flensburg
    Rhein
    14 Interaktionen
    Köln/Kaub