Die Weko hat 2018 zahlreiche Verfahren im Bereich des Kartellrechts geführt. Sie schloss unter anderem vier Untersuchungen ab und prüfte drei Medienfusionen.
Die WEKO hat 2018 zahlreiche Verfahren im Bereich des Kartellrechts geführt. Besonders aufwendig war bei den Untersuchungen der Fall Engadin 1. - Nau
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Weko konnte 2018 vier kartellrechtliche Untersuchungen mit Sanktionen abschliessen.
  • Die Bekämpfung von Submissionsabreden habe sich demnach positiv ausgezahlt.

Vergangenes Jahr sorgte der Fall um das Bündner Baukartell für grosses Aufsehen. Jahrelang sprachen sich mehrere Unternehmen darüber ab, wer welche Submission zu welchem Preis gewinnen soll.

Die Wettbewerbskommission (Weko) war 2018 aber auch mit anderen Fällen beschäftigt. Vier Untersuchungen schloss sie mit Sanktionen ab.

WEKO investiert in Prävention

Für Weko-Präsident Andreas Heinemann ist das Ziel der Wettbewerbsbehörde aber nicht immer nur die Bestrafung der Unternehmen. Die Prävention sei genau so wichtig. «Mit einem Programm können die inneren Abläufe der Unternehmen so eingerichtet werden, dass es nicht mehr zu Kartellbildungen kommt». Eine gewisse Basisrate an Kartellen scheine aber nicht verhinderbar zu sein.

Submissionsabreden WEKO
Mehreren Bauunternehmen in der Schweiz liegen Vorwürfe zu Submissionsabreden vor. - Keystone

Submissionsabreden schlecht für die Wirtschaft

Umso wichtiger sei die Bekämpfung der Submissionsabreden. «Die Unternehmen manipulieren ihre Offerten und so kommen zu hohe Preise zu Stande», warnt Heinemann. Bezahlt würden die Offerten dann trotzdem, da alle Angebote im gleichen Preissegment liegen.

«Schlussendlich zahlt der Steuerzahler indirekt diese erhöhten Preise», sagt Heinemann weiter. Denn die Auftraggeber seien oftmals öffentlich und nicht privat. Bei den Preiserhöhungen handle es sich zwischen 10 und 20 Prozent.

Drei Medienfusionen überprüft

Neben der Bekämpfung der Submissionsabreden wurden durch die Weko auch drei Medienzusammenschlüsse geprüft. Dabei hätten die Fusionen nur dann abgelehnt werden können, wenn wirksamer Wettbewerb beseitigt worden wäre. «Diese Eingriffsschwelle wird in den drei Medienfusionen nicht erreicht, deshalb wurden sie genehmigt», so Heinemann.

Konkret schlossen sich die AZ Medien mit der NZZ zusammen und Tamedia fusionierte mit Goldbach und der Basler Zeitung.

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