Am 14. Juni sollen Frauen ihre Arbeit für den Frauenstreik niederlegen und für die Gleichstellung auf die Strasse gehen. Einige Chefs drohen mit Konsequenzen.
Leena Schmitter, Mediensprecherin Unia, rät den Frauen, sich für den anstehenden Frauenstreik zusammenzuschliessen. - Nau
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Das Wichtigste in Kürze

  • Am 14. Juni 2019 findet der nationale Frauenstreik statt.
  • Gewerkschaften und Vereinigungen fordern dazu auf, für die Gleichstellung zu streiken.
  • Grosse Unternehmen wie die SBB, Swisscom oder Ems Chemie zeigen dafür kein Verständnis.

Lohngleichheit, Null-Toleranz gegenüber Sexismus, sowie eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben. Dafür wollen am Frauenstreik vom 14. Juni tausende auf die Strasse gehen.

Frauenstreik
Unter «Medienfrauenstreik» machen Journalistinnen und Journalisten auf Social Media auf den Frauenstreik vom 14. Juni aufmerksam und posten ihre Forderungen und Wünsche. - Instagram / @medienfrauenstreik

Gleichstellung zwischen Mann und Frau finden die meisten Unternehmen grundsätzlich gut - dass ihre Angestellten dafür streiken wollen allerdings weniger.

Ems-Chefin Magdalena Martullo Blocher poltert gegenüber dem St.Galler Tagblatt: «Das geht auf keinen Fall!» Und droht mit der Kündigung des Gesamtarbeitsvertrages GAV.

Laut einem Artikel im «20 Minuten» müssen auch die streikenden Angestellten der SBB oder der Swisscom mit «arbeitsrechtlichen Konsequenzen» rechnen.

Professor für Arbeitsrecht sieht Verletzung der Arbeitspflicht

Wie die Konsequenzen aussehen könnten, erklärt Thomas Geiser. Laut dem Professor für Arbeitsrecht an der Universität St. Gallen, gilt der Frauenstreik nicht als Streik im Rechtssinne. «Namentlich weil es nicht sein Zweck ist, einen Gesamtarbeitsvertrag abzuschliessen.»

Geiser erklärt: «Bleibt eine Arbeitnehmerin der Arbeit fern, weil sie am Frauenstreik teilnimmt, verletzt sie in der Tat ihre Arbeitspflicht aus dem Arbeitsvertrag.»

Die Konsequenz daraus sei, dass sie für diesen Tag keinen Anspruch auf Lohn habe. Die fristlose Kündigung werde zwar kaum drohen. Aber: «Eine ordentliche Kündigung wegen Teilnahme am Frauenstreik wäre möglich.»

Ja, eventuell wäre die Kündigung rechtsmissbräuchlich, weil es beim Frauenstreik um eine kollektive politische Meinungsäusserung gehe. Doch: «Auch eine missbräuchliche Kündigung ist gültig und beendet das Arbeitsverhältnis. Der Arbeitgeber muss dann aber der Arbeitnehmerin eine vom Gericht festzusetzende Strafe von maximal sechs Monatslöhnen bezahlen», so Geiser.

Die Unia bleibt dabei: «Der Frauenstreik ist völlig legitim!»

Aus Sicht der Gewerkschaft Unia haben Teilnehmer am Frauenstreik kaum etwas zu befürchten: «Die Situation ist folgende: Seit 1996 gilt bei uns das Gleichstellungsgesetz. Seit 1999 ist das Streikrecht in der Bundesverfassung verankert», klärt Leena Schmitter, Mediensprecherin der Unia auf.

Rechtlich gesehen sei der Frauenstreik tatsächlich ein spezieller Tag. Einerseits richte er sich gegen die Behörden. Andererseits aber eben auch gegen die Arbeitgeber. Schmitter: «Für uns als Gewerkschaft ist klar, dass der Frauenstreik völlig legitim ist.»

Leena Schmitter, Mediensprecherin Unia, im Interview zum anstehenden Frauenstreik am 14. Juni - Nau

Der Gegenwind, der von Arbeitgeberseite her weht, zeigt laut Schmitter einmal mehr, wie wichtig der Frauenstreik sei. Allerdings rät sie Frauen dazu, nicht alleine zu streiken. Ihr Tipp: «Schliesst euch solidarisch mit euren Kollegen und Kolleginnen zusammen!» Denn als Gruppe sei man gegen einen unkooperativen Arbeitgeber stärker.

Und was tun, wenn es nach dem 14.Juni doch noch Ärger am Arbeitsplatz gibt? Schmitter rät, sich in einem solchen Fall sofort mit der Gewerkschaft in Verbindung zu setzen: «Gewerkschaftsmitglieder haben einen Rechtsschutz. Falls der Streik ein böses Nachspiel hat, sollten sofort mögliche rechtliche Schritte geprüft werden.»

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