Die Unternehmens-Verantwortungs-Initiative ist gemäss Matthias Müller (Jungfreisinnige) den Bach runter zu schicken. Firmen würden mit einem Ja erpressbar.
Matthias Müller zur Unternehmens-Verantwortungs-Initiative. - zVg
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Das Wichtigste in Kürze

  • Jungfreisinn-Präsident Matthias Müller ist gegen die Konzernverantwortungs-Initiative.
  • Unternehmen würden für die Fehler von anderen verantwortlich gemacht, das gehe nicht.

Die Unternehmens-Verantwortungs-Initiative will, dass Schweizer Unternehmen für die Verletzung von Menschenrechten und Umweltstandards haften. Dies allerdings nicht – wie dies schon heute der Fall ist – für eigene Verfehlungen und jene von Tochterunternehmen, sondern auch für operativ selbstständige und rechtlich unabhängige Drittunternehmen in ihrer Lieferkette, sobald diese «wirtschaftlich kontrolliert» werden.

Das kann bei einem wichtigen Zulieferer oder einem Darlehensnehmer der Fall sein. Dabei gilt für ihr Verschulden eine Beweislastumkehr: Ausländische Kläger aus dem In- und Ausland können unsere Schweizer Unternehmen so, ohne ihm selbst etwas vorwerfen zu müssen, für das Verhalten eines Dritten im Ausland einklagen.

Das beklagte Unternehmen müsste im Prozessverlauf sein Nicht-Verschulden beweisen – solange steht es am Pranger, ob zu Recht oder nicht. Die Initiative stellt damit unser Rechtsverständnis auf den Kopf.

Beweislastumkehr macht Schweizer Unternehmen erpressbar

Selbst wenn das Schweizer Unternehmen belegen kann, dass es kein Verschulden trifft, und zum Schluss auch vor Gericht Recht bekommt, würde es Schaden nehmen. Denn mit jedem Gerichtsverfahren wird die Reputation des Unternehmens sofort in Zweifel gezogen – man stelle sich die Schlagzeilen vor!

Matthias Müller
Matthias Müller, Präsident der Jungfreisinnigen Schweiz. - keystone

Geschäftspartner, Kunden und Investoren würden sich distanzieren. Die Folge wäre: Ertragseinbussen, Schwierigkeiten, neue Talente zu rekrutieren, sinkender Unternehmenswert, etc. Um den Reputationsschaden so klein wie möglich zu halten, würde das Schweizer Unternehmen erst gar nicht den Versuch unternehmen, über ein mehrjähriges Verfahren vor Gericht Recht zu bekommen, sondern sich lieber gleich auf einen teuren Vergleich mit dem ausländischen Kläger einlassen. So entsteht eine gefährliche Erpressbarkeit.

Machen wir uns nichts vor: Es ist wenig realistisch, dass eine ausländische Person aus einfachen Verhältnissen einen Prozess gegen unser Schweizer Unternehmen anstrengen würde.

Hinter der Person würde eine ganze Industrie stehen: NGOs und international operierende Klageanwälte. Niemand könnte kontrollieren, aus welchen Motiven Klagen gegen ein Schweizer Unternehmen erhoben werden.

Konzernverantwortungsinitiative
Die Konzernverantwortungsinitiative wurde 2016 eingereicht. - Keystone

Vielleicht ein ausländischer Konkurrent, dem alle Mittel recht sind? Eine noch unbekannte Gruppierung, die Publizität sucht? Ein ausländischer Staat, dem die Schweizer Menschenrechtspolitik nicht passt? Diese und andere Player würden sich nur zu gern auf solche Fälle stürzen, wenn ihnen mit der Initiative Tür und Tor für erpresserische Klagen geöffnet würden. Ähnliche Erfahrungen haben schon zahlreiche Unternehmen – darunter auch Schweizerische Traditionsunternehmen – in den USA machen müssen.

Kein anderes Land schafft ein solches Einfallstor für missbräuchliche Klagen

Das eher linksgerichtete Parlament in Frankreich hat im Jahr 2017 – als es über ein ähnliches Gesetzesprojekt beraten hat – seinen Unternehmen keine derartigen Risiken zumuten wollen; es hat dem schädlichen Instrument der Beweislastumkehr eine klare Absage erteilt.

Die gleiche Entscheidung zeichnet sich in Deutschland bei der aktuellen Beratung des so genannten Lieferkettengesetzes ab. Damit ist klar, dass die Schweiz bei einer Annahme dieser extremen Initiative als einziges Land weltweit seinen Unternehmen ein solch schädliches Haftungskonzept auferlegen würde.

Um zu schliessen: Es ist schade, dass mit der Initiative unsere Unternehmen unter Generalverdacht gestellt werden. Für eine nachhaltige Entwicklung, das besagen auch die Leitlinien der UNO, braucht es etwas ganz anderes. Nämlich, dass viele Anspruchsgruppen zusammen Schritt für Schritt die Situation in den Ländern unter Einbezug der lokalen Bevölkerung verbessern.

Unsere international tätigen Unternehmen sind dabei Teil der Lösung und es ist niemandem geholfen, wenn man diese mit der Initiative zum Rückzug aus armen Ländern zwingt.

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