Eine Annahme der 13. AHV-Rente würde die Errungenschaften der Reform AHV 21 sofort zunichtemachen. Sie würde am meisten junge Familien treffen. Ein Gastbeitrag.
13. AHV-Rente
Brigitte Häberli-Koller (Mitte) ist Thurgauer Ständerätin und lehnt die 13. AHV-Rente ab. - zVg

Das Wichtigste in Kürze

  • Am 3. März stimmt das Schweizer Stimmvolk über die 13. AHV-Rente ab.
  • Eine solche Rentenerhöhung nach dem Giesskannenprinzip ist keine soziale Lösung.
  • Die Mehrkosten würden hauptsächlich junge Familien und Alleinerziehende tragen.
  • Dies schreibt die Thurgauer Ständerätin Brigitte Häberli-Koller in ihrem Gastbeitrag.
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Mit der Reform AHV 21 konnte im Jahr 2022 die Finanzierung der AHV für die kommenden zehn Jahre gesichert werden.

Um dies zu erreichen, waren sowohl die Anpassung des Rentenalters der Frauen auf 65 Jahre als auch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer nötig.

Trotz dieser Reform befindet sich die AHV heute aber weiterhin in einer angespannten finanziellen Situation. Bis zum Jahr 2033 werden die Ausgaben der AHV um mehr als drei Milliarden Franken höher sein als die Einnahmen.

Errungenschaften der Reform 2022 gingen verloren

Eine 13. AHV-Rente, die nach dem Giesskannenprinzip die Renten aller Bezügerinnen und Bezüger erhöht, würde die finanzielle Lage der AHV erheblich verschärfen.

13. ahv-rente
Eine 13. AHV-Rente würde hauptsächlich junge Familien und Alleinerziehende treffen, so Mitte-Ständerätin Häberli-Koller. - keystone

Die Errungenschaften der AHV 21 würden auf einen Schlag zunichtegemacht und die AHV mit zusätzlichen fünf Milliarden Franken pro Jahr belastet. Sie wäre somit ab dem ersten Jahr der Einführung der 13. AHV-Rente defizitär.

Finanzierung der 13. AHV-Rente trifft vor allem junge Familien und Alleinerziehende

Die Urheber der Initiative geben keine Antwort darauf, wie die zusätzliche finanzielle Belastung gedeckt werden soll. Zwangsläufig müssten Erwerbstätige und Konsumenten die 13. AHV-Rente über höhere Lohnbeiträge und eine erhöhte Mehrwertsteuer finanzieren. Letztere müsste auf ein Rekordniveau von mindestens 9,1 Prozent steigen.

Dies würde zu höheren Preisen für Grundnahrungsmittel, Verkehr und Freizeitaktivitäten führen. Einen durchschnittlichen Haushalt kostet dies über 500 Franken pro Jahr. Insbesondere junge Familien und Alleinerziehende wären von dieser finanziellen Mehrbelastung betroffen.

Anpassungen von Renten müssen gezielt erfolgen

Es ist offensichtlich, dass die Erhöhung der AHV durch die 13. AHV-Rente nach dem Giesskannenprinzip keine sozialverträgliche Lösung darstellt. Für Die Mitte braucht es zwar Anpassungen der Renten von Personen mit niedrigem Einkommen oder mit Teilzeitarbeit.

Sind Sie für eine 13. AHV-Rente?

Dies sollte jedoch gezielt erfolgen und nicht mittels Rentengeschenken für alle. Deshalb setze ich mich für ein klares Nein im Komitee gegen die 13. AHV-Rente ein.

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Zur Autorin: Brigitte Häberli-Koller ist Ständerätin des Kantons Thurgau und setzt sich sowohl auf nationaler Ebene als auch im Kanton Thurgau im Co-Präsidium gegen die 13. AHV-Rente ein.

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