Matthias Müller, Präsident der Jungfreisinnigen, stellt sich hinter das neue Jagdgesetz. Die neuen Regeln erfüllen die Anforderungen an Natur- und Tierschutz.
Matthias Müller SDS
Matthias Müller ist der Präsident der Jungfreisinnigen Schweiz und FDP-Nationalratskandidat im Kanton Zürich. - zVg
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Das Wichtigste in Kürze

  • Matthias Müller unterstützt das neue Jagdgesetz, über das 27. September entschieden wird.
  • Der Jungfreisinnige befürwortet die neuen Regeln, die das 34-jährige Gesetz ersetzen.
  • Durch das revidierte Jagdgesetz werde der Tier-, Natur- und Artenschutz gestärkt.

Das heute geltende Jagdgesetz ist 34 Jahre alt und erfüllt die Anforderungen an Natur- und Tierschutz nicht mehr. Der Bundesrat hat deshalb – ausgehend von zahlreichen parlamentarischen Vorstössen – ein revidiertes Gesetz vorgelegt, das auch im National- und Ständerat auf grossen Zuspruch stiess. Auch die Jungfreisinnigen Schweiz unterstützen das fortschrittliche Jagdgesetz!

Seit dem Inkrafttreten des Jagdgesetzes im Jahr 1986 erholen sich die Bestände zahlreicher bedrohter Arten, wie etwa der Biber, Höckerschwan oder Wolf. Das führt zunehmend zu Konflikten mit der Land-, Forst- und Alpwirtschaft sowie der Fischerei und bedroht teilweise auch die Artenvielfalt. Mit der Revision wird das Gesetz mit Augenmass an diese Entwicklungen angepasst.

Was heisst das konkret?

Einerseits definiert das neue Gesetz klare Regeln für die Kantone zur Bestandsregulation von geschützten Arten. Solche Regulierungen – die von staatlichen Wildhütern und nicht von Jägern durchgeführt werden – können erst nach Anhörung des Bundesamts für Umwelt vorgenommen werden. Sie dürfen zudem den Bestand der Population nicht gefährden. Überdies müssen sie in jedem Fall erforderlich sein, um den Schutz der Lebensräume sowie die Erhaltung der Artenvielfalt zu gewährleisten oder Schaden bzw. eine konkrete Gefährdung von Menschen zu verhüten.

wolf
DNA-Proben zeigen, dass ein Wolf die Schafe in Bonstetten ZH gerissen hat. (Archivbild) - Keystone

Das heisst, dass der Kanton plausibel machen muss, dass die Regulation tatsächlich nötig ist, um den oben bezeichneten Zwecken Genüge zu tun. Ausserdem gilt das Verhältnismässigkeitsprinzip: Der Kanton ist rechtlich dazu verpflichtet, dass er vorgängig zu einer Regulierung mildere Massnahmen, etwa Konfliktabwehr (bspw. Herdenschutzmassnahmen), ergreift.

Kein Wolf-Abschuss auf Vorrat

Damit ist die Falschbehauptung der Gegner des Jagdgesetzes widerlegt: Der Wolf kann nicht einfach «auf Vorrat» abgeschossen werden. Von Abschuss auf Vorrat steht nichts im neuen Gesetz. Vielmehr schreibt das Gesetz explizit vor, dass die Population erhalten werden muss. Zudem gelten in jedem Fall die strengen gesetzlichen Voraussetzungen für eine Regulierung.

Weiter kann gegen jede einzelne kantonale Regulierungsverfügung Beschwerde erhoben werden; die Gerichte haben also heute wie in Zukunft das letzte Wort. Der Bundesrat hat in seinem Revisionsentwurf zur Jagdverordnung auch keine weiteren geschützten Arten zur Regulierung vorgesehen, auch wenn dies von den Gegnern des revidierten Jagdgesetztes gebetsmühlenartig behauptet wird. Betroffen sind einzig der Wolf, der Steinbock und der Höckerschwan.

Luftgewehr schiesst
Ein Jäger hält sein Gewehr in der Abenddämmerung (Symbolbild). - dpa

Es ist – nebenbei gemerkt – richtig, dass die Entscheidungskompetenz i.S. Bestandsregulierung bei den Kantonen liegt. Schliesslich sind es die Kantone, welche die Streifgebiete der Wildtiere am besten kennen und den verantwortungsvollen Umgang mit allen Arten in der Vergangenheit bereits bewiesen haben.

In Gebieten etwa, wo die Bestände von jagdbaren Arten zu gering waren, wurden diese von der Jagd ausgenommen. Der Föderalismus hat also in Bezug auf die Jagd in der Vergangenheit bestens funktioniert. So wird es mit dem neuen Jagdgesetz auch in Bezug auf die Bestandsregulierung sein: die Kantone werden ihre Verantwortung pflichtbewusst wahrnehmen.

Grundsätze für die Jagd werden neu geregelt

Andererseits regelt das neue Jagdgesetz die Grundsätze für die Jagd neu. Es berücksichtigt, dass die Kantone die Jagd nach den Grundsätzen der Nachhaltigkeit planen und sich untereinander absprechen müssen. Entsprechende Massnahmen, wie beispielsweise das Anlegen überregionaler Wildtierkorridore, werden künftig über die Kantonsgrenzen hinweg koordiniert und vom Bund unterstützt.

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Walliser Jäger wollen nicht, dass die Kantone gegenseitig die Jagdprüfungen anerkennen müssen. - Keystone

Zudem wird im Gesetz gefordert, dass der Tierschutz wie auch die Tiergesundheit bei der Jagdplanung zu beachten sind – Begriffe, die im bestehenden Gesetz bisher nicht vorkamen. Weiter werden die Schonzeiten verlängert, etwa bei der Waldschnepfe. Gewisse Wildentenarten sind gemäss revidiertem Gesetz gar nicht mehr jagdbar. Das äusserst seltene Rebhuhn wurde als jagdbare Art ebenso gestrichen. Alle diese Gründe sprechen für ein JA zum revidierten Jagdgesetz am 27. September.

Wildtierkorridore neu Teil des Gesetzes

Weiter gewährt der Bund in Wasser- und Zugvogelreservaten künftig Abgeltungen für Arten- und Lebensraumförderungsmassnahmen und neu sind auch die Wildtierkorridore Teil des Gesetzes. Die Kantone haben den fachgerechten Bau und Unterhalt von Zäunen zur Verhütung von Unfällen mit Wildtieren zu regeln. Dies waren alles explizite Forderungen der Umweltverbände, welche nun mit dem ergriffenen Referendum unnötig aufs Spiel gesetzt werden.

Wildtierbrücke Kilchberg bei Bern.
Wildtierbrücke Kilchberg bei Bern. - Screenshot lawa.lu.ch

Aufgrund all dieser Massnahmen ist das neue Jagdgesetz als das zu bewerten, was es ist: wichtig und richtig! Es ist überhaupt nicht ersichtlich, wieso die Gegner des Jagdgesetzes fälschlicherweise behaupten, mit dem neuen Gesetz seien der Tierschutz, der Artenschutz und der Lebensraumschutz gefährdet. Das Gegenteil ist der Fall: Durch das revidierte Jagdgesetz werden Natur- und Tierschutz wesentlich gestärkt. Das Jagdgesetz verdient deshalb am 27. September ein überzeugtes JA!

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