In Zürich kommt am 3. März eine Initiative der Jungen SVP an die Urne. Eine Annahme dieser würde das Recht auf Demonstration massiv begrenzen. Ein Gastbeitrag.
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Der Klimastreik Schweiz lehnt die «Anti-Chaoten-Initiative» der Jungen SVP in Zürich entschieden ab. - zVg

Das Wichtigste in Kürze

  • Am 3. März stimmt der Kanton Zürich über die «Anti-Chaoten-Initiative» (ACI) ab.
  • Diese macht Forderungen, die mit dem Völkerrecht nicht vereinbar sind.
  • Das schreibt der Klimastreik Schweiz in seinem Gastbeitrag.
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Der 3. März rückt immer näher und so befinden sich auch die Abstimmungskämpfe in ihrem Endspurt. Die beiden AHV-Vorlagen werden zu Recht – zwar aus sich gegenüberliegenden Gründen – rege diskutiert.

Währenddessen schlittert jedoch im Kanton Zürich eine gefährliche Initiative der Jung-SVP fast unbemerkt an der Bevölkerung vorbei. Sie wird von den Initiant*innen charmant «Anti-Chaoten-Initiative» (ACI) genannt.

Ein Überblick über die Initiative

Die ACI oder «Initiative zur Durchsetzung von Recht und Ordnung», wie sie zynisch für die Abstimmung heisst, verfolgt ein klares Ziel: Durch drohende Bussgelder und die Überwälzung von hohen Kosten für Polizeieinsätze sollen Aktivismus sowie zivilgesellschaftliches Engagement kriminalisiert werden. Auf diese Weise verstummen systemkritische Stimmen.

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Beide Initiativen, über die am 3. März im Kanton Zürich abgestimmt wird, hält der Klimastreik Schweiz für einen Verstoss gegen das Völkerrecht. - zVg

Die SVP-Initiative und der Gegenvorschlag verwenden Begriffe wie «illegale Demonstrationen» und Kosten für einen «ausserordentlichen Polizeieinsatz». Diese Begriffe sind gesetzlich nicht geregelt, womit die Grundlage für eine enorme Polizeiwillkür geschaffen wird.

Oftmals fährt die Polizei an Demonstrationen und öffentlichen Kundgebungen mit einem massiven Aufgebot auf. Im gesamten Budget der Kantonspolizei machen diese Kosten zwar nicht einmal ein Prozent aus, für die einzelnen Aktivisten stellt die Überwälzung der Einsatzkosten jedoch eine enorme Repression dar und hat eine gewollt abschreckende Wirkung (englisch «Chilling-Effect»).

Weiter fordert die Initiative, dass im kantonalen Gesetz die generelle Bewilligungspflicht für Demonstrationen und Kundgebungen festgeschrieben wird. Die Initant*innen ignorieren dabei, dass dies ein völkerrechtswidriges Mittel ist und wollen gleichzeitig dem rechtmässigen Vorhaben der Stadt Zürich zuvorkommen, die Bewilligungspflicht abzuschaffen.

Für eine bessere Welt einsetzen, ist kein Privileg weniger

Um den erneuten unverblümten Frontalangriff der Rechtspartei abzuwehren, bildeten sich gleich zwei Nein-Komitees. Die grossen Linksparteien, unterstützt von Amnesty International, stellen sich auf den Standpunkt der Gefährdung der Menschenrechte. Sie weisen zu Recht daraufhin, dass die Initiative der JSVP die in der Verfassung verankerten Rechte auf Meinungsäusserung und Versammlungsfreiheit massiv einschneidet und somit völkerrechtswidrig ist.

Als zweite Nein-Parole schloss sich das «Bündnis gegen Repression» zusammen, welchem verschiedene Bewegungen, Organisationen und Einzelpersonen angehören. Ihr Schwerpunkt ist es aufzuzeigen, dass wir im Grunde alle «Chaot:innen» sind.

Ob das Grosi beim Klimastreik, die Aktivistin am feministischen Streik, die Teilnehmende der «Black Lives Matter»-Demo, oder die Pflegenden beim Lohnstreik. Sie alle setzen sich immer wieder aus unterschiedlichsten Gründen auf der Strasse für Veränderung und gegen den Status quo ein.

Befürworten Sie die «Anti-Chaoten-Initiative» der Jungen SVP in Zürich?

Sich öffentlich für eine gerechtere Welt einzusetzen, ist nicht ein Privileg von wenigen, sondern ein Recht für alle.

«Für eine lebenswerte Zukunft zu kämpfen, bedeutet, sich gegen die herrschenden Missstände in diesem System zu wehren. Damit werden wir für rechtskonservative politische Kräfte zur Bedrohung und somit alle zu Chaot:innen», schreibt das Bündnis auf ihrer Webseite.

Daher, an alle Lesenden mit Stimmrecht in Zürich: Alles andere als zweimal Nein am 3. März für Zürich in die Urne zu legen, wäre ein fataler Fehler.

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