Zwei Aktivisten wurden wegen Hausfriedensbruch zu einer unbedingten Geldstrafe verurteilt. Der Fall liegt bereits drei Jahre zurück.
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Das Wichtigste in Kürze

  • Nach drei Jahren wurden zwei Greenpeace-Aktivisten zu einer unbedingten Geldstrafe verurteilt.
  • Die beiden waren bei einer Protestaktion auf das AKW-Gelände Beznau eingedrungen.

Mehr als drei Jahre nach einer Protestaktion der Organisation Greenpeace auf dem Gelände des AKW Beznau sind zwei beteiligte Aktivisten zu einer unbedingten Geldstrafe verurteilt worden. Sie hatten bei der Aktion auch Löcher ins Sicherheitsgebäude gebohrt.

Das Bezirksgericht Zurzach verurteilte am Mittwoch die beiden Aktivisten einzig wegen Hausfriedensbruchs. Ein 49-jähriger Schweizer kassierte eine unbedingte Geldstrafe von 80 Tagen zu 70 Franken und ein 32-jähriger Schweizer eine unbedingte Geldstrafe von 60 Tagen zu 50 Franken.

Der Gerichtspräsident sprach die beiden Männer vom Vorwurf frei, mit ihrer Aktion gegen das Kernenergiegesetz verstossen zu haben. Das Verfahren wegen Sachbeschädigung wurde eingestellt. Früher bedingt ausgesprochene Geldstrafen gegen die beiden wurden gleichzeitig widerrufen.

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