Stadt Zürich

Zürich: Wer zu viele Zimmer hat, muss raus – Kontrollen

Simon Binz
Simon Binz

Zürich,

Wer in Zürich eine städtische Wohnung allein nutzt und die Mindestbelegung unterschreitet, muss künftig mit Konsequenzen rechnen.

Zürich Wohnungsnot
Wer in Zürich zu viele Zimmer hat, muss raus. Die Stadt setzt ihre lang geplante Vermietungsverordnung um. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Zürcher Stadtregierung setzt ihre lang geplante Vermietungsverordnung in Gang.
  • In einem ersten Schritt werden die bestehenden Mietverhältnisse geprüft.
  • Wer zu viel Platz allein nutzt, muss die Wohnung wechseln.

Die Wohnungsnot in Zürich ist so akut wie nirgends sonst in der Schweiz. Per 1. Juli 2025 standen in der ganzen Stadt lediglich 235 Wohnungen leer. Das entspricht einer Leerwohnungsziffer von 0,1 Prozent, dem tiefsten Wert landesweit.

Bereits 2019 hatte die Stadt Regeln für die Vermietung ihrer eigenen Wohnungen eingeführt. So müssen die Liegenschaften etwa angemessen belegt sein. Als Beispiel: In einer Vier-Zimmer-Wohnung sollten beispielsweise mindestens drei Personen wohnen.

Wohnst du alleine?

Nach einer fünfjährigen Übergangsfrist kontrolliert die Stadt nun auch bestehende Mietverhältnisse auf Einhaltung dieser Vorschriften. Bisher galten die Regeln nur für neue Mieterinnen und Mieter.

Fokus sind zunächst «stark unterbelegte» Wohnungen

Im ersten Schritt richtet sich der Fokus auf «stark unterbelegte» Wohnungen. Aktuell gelten rund 1100 städtische Wohnungen als «unterbelegt», davon etwa 150 als «stark unterbelegt».

Das hat Kornel Ringli von Liegenschaften Stadt Zürich dem «SRF Regiojournal Zürich Schaffhausen» verraten. Bei diesen Wohnungen werde die Mindestbelegung um mindestens zwei Personen unterschritten.

Wer also beispielsweise allein in einer Vier-Zimmer-Wohnung lebt, erhält eine schriftliche Aufforderung zur Belegungsänderung. Ansonsten muss eine neue Wohnung gesucht werden.

Wichtige Punkte der Stadtzürcher Vermietungsverordnung

• Wohnsitzpflicht: Wer eine städtische Wohnung mietet, muss in der Stadt Zürich wohnhaft sein.

• Mindestbelegung: Wohnungen der Stadt sollen angemessen genutzt werden; eine Einzelperson darf zum Beispiel nicht allein in einer Vier-Zimmer-Wohnung leben.

• Einkommensgrenze: Die Stadt möchte verhindern, dass besonders günstige Wohnungen von wohlhabenden Personen bewohnt werden.

Eine Kündigung erfolgt nur als letzte Konsequenz. Vorab werde den Mietenden eine Ersatzwohnung angeboten, die sie über ein Tauschformular auswählen können. «zum Beispiel betreffend Wohnquartier und Mietzins», erklärt Ringli.

Die Überprüfung sei aufwändig und zeitintensiv. Erst im zweiten Schritt sollen deshalb die übrigen rund 1000 «leicht unterbelegten» Wohnungen kontrolliert werden. Eine Prüfung des Einkommens der Mietenden ist für 2028 geplant.

Gerichtsprozess verzögerte Umsetzung

Die strengen Kontrollen kommen nicht überraschend: Angekündigt wurden sie bereits 2019, mit einer Übergangsfrist von fünf Jahren, in der die Mietenden selbst Massnahmen ergreifen konnten.

Verzögert wurde die Umsetzung zudem durch einen Gerichtsprozess: Eine Mieterin eines städtischen Sechs-Zimmer-Hauses hatte sich gegen die Verordnung bis vor das Bundesgericht gewehrt.

Im vergangenen Jahr erhielt die Stadt recht – nun zieht sie die Regeln konsequent durch.

Kommentare

User #5837 (nicht angemeldet)

Wer bekamm eine vergünstigte Wohnung und warum?

User #5384 (nicht angemeldet)

SP Bonzen kann das egal sein, die besitzen Liegenschaften

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