Zürcher Kantonsrat will Flüsterbelägen keinen Vorrang geben
Der Zürcher Kantonsrat entscheidet gegen vermehrten Einsatz von lärmarmen Strassenbelägen.

Tempo 30 wird im Kanton Zürich auch künftig nicht durch vermehrten Einsatz von Flüsterbelägen ersetzt. Der Kantonsrat hat am Montag einen bürgerlichen Vorstoss, der mehr lärmarme Strassenbeläge forderte, abgelehnt.
SVP/EDU und Mitte forderten in einer Parlamentarischen Initiative eine Rechtsgrundlage, um mit einem speziellen Strassenbelag die Grenzwerte für eine gültige Baubewilligung einhalten zu können. Wohnbau-Projekte sollten also nicht mehr eingestampft werden, nur weil sie an lauten Strassen liegen.
Für SP, Grüne und GLP war die Initiative aber «ein direkter Angriff auf die Tempo-30-Bemühungen» in den Städten. Am Montag nun wurde der Vorstoss deutlich mit 161 zu 1 Stimme versenkt.
Vernunftorientiertes Nein in emotionaler Debatte
Der Grund: Die Regelung wird in der Praxis bereits angewendet, denn um die Grenzwerte einzuhalten, braucht es oft beides – also eine Tempo 30 Zone und einen Flüsterbelag. Eine gesetzliche Regelung, die Flüsterbeläge prioritär behandeln würde, hätte eventuell Lösungen im Einzelfall erschwert.
«Es ist ein vernunftorientiertes Nein in einem emotionalen Thema», sagte Andreas Hasler (GLP, Illnau-Effretikon), der Präsident der Kommission für Energie, Verkehr und Umwelt, dazu.
Auslöser für den Vorstoss waren Gerichtsurteile, die in der Stadt Zürich in den vergangenen Jahren schon mehrere Wohnbauprojekte stoppten, weil die Lärmgrenzwerte überschritten worden wären.
In einem Fall konnte auch das Errichten einer weitgehend geschlossenen Fassade hin zur Strasse das Projekt nicht retten. Das Bundesgericht wollte keine «abweisende Strassenschlucht».