Zürich ringt mit Höhenangst
Zürich will hoch hinaus, doch über das Wie herrscht Streit. Am 27. September fällt die Entscheidung über die Skyline.

Zumindest in seiner Eigenwahrnehmung sieht sich Zürich gerne als Inbegriff von Urbanität. Gleichzeitig hadert die Stadt, und mit ihr der hiesige Städtebau, damit, in wirklich grossstädtischen Dimensionen zu denken. Zum emotionsgeladenen Symbol für diese Ambivalenz ist das Hochhaus geworden.
Als 1951 die Bauarbeiten für die ersten Zürcher Wohnhochhäuser am Letzigrund begannen, herrschte noch Euphorie. Jetzt hatte auch Zürich seine «Wolkenkratzer», wie die Gebäude damals betitelt wurden. Zürich hatte es hoch im Sinn.
Schnell stellten sich allerdings Bedenken ein. Hochhäuser, so die Kritik, würden das Stadtbild verschandeln und seien lebensfeindlich. Es fehle ihnen an Wohnlichkeit.
Der Mensch wolle auf Dauer näher am Erdboden leben. 1984 stimmten die Zürcher Stimmberechtigten einem Hochhausverbot zwischen Limmat und Sihl zu. Erst um die Jahrtausendwende wurden Hochhäuser wieder zum grossen Thema. Ein Resultat dieses neuen Zeitgeists waren 2001 die Hochhausrichtlinien.
Die Grundsatzfragen
Die Debatte darüber, wie Zürich in die Höhe wachsen soll, ist also über ein halbes Jahrhundert alt. Am 27. September geht sie in ein neues Kapitel, wenn die Stadtzürcher Stimmbevölkerung über die «BZO-Teilrevision Hochhäuser» befindet. Zwischen Stadt- und Gemeinderat tut sich in der Hochhausfrage sozusagen eine Baugrube auf.
Die Grundsatzfragen lauten auch 2026 wieder: Wo sollen die Türme stehen? Wie hoch dürfen sie werden? Können Hochhäuser einen Beitrag zur Verdichtung leisten?
Und was muss ein Hochhaus den Stadtquartieren und ihren Bewohnenden bieten? Die Hochhausrichtlinien von 2001 sind von der Zeit überholt. Klimaschutz, Grün- und Freiräume und das Quartierbild spielen heute eine deutlich grössere Rolle.
Der Stadtrat hat deshalb die Richtlinien grundlegend überarbeitet. Die neue Ordnung sieht die drei «Höhenstufen» für Hochhäuser bis 40, 60 und 80 Metern vor. Je höher gebaut wird, desto höher werden auch die Anforderungen.
Es soll nicht einfach hingeklotzt, sondern ein Mehrwert geschaffen werden, sei das durch öffentlich zugängliche Freiflächen oder publikumsorientierte Nutzungen. Die Richtlinien legen dabei lediglich fest, wo Hochhäuser grundsätzlich möglich sind. Sie sind kein Freipass für ein konkretes Bauprojekt.
Es werden also nicht plötzlich Türme in den Zürcher Himmel hochschiessen. Der Konflikt zwischen Stadtrat und Gemeinderat entzündet sich an der Frage, wo Hochhäuser künftig gebaut werden dürfen. Der Stadtrat will die richtig hohen Türme über 80 Meter nur noch nördlich des Gleisfelds in Zürich-West zulassen.
Dafür ist eine Sonderregelung nötig. Wie solche Dimensionen aussehen könnten, zeigt das bereits geplante UBS-Hochhaus in Altstetten mit einer Höhe von 115 Metern. Hochhäuser bis 80 Meter könnten entlang des Gleisfelds im Limmattal und in Zürich-West sowie vom Bahnhof Oerlikon Richtung Leutschenbach entstehen.
Damit würde die heute als «Stoppelfeld» kritisierte Zürcher Skyline etwas kompakter. Eine Übergangszone zwischen den grossen Hochhausclustern und den Gebieten mit moderaten Hochhäusern soll die neu vorgesehene Höhenkategorie bis 60 Meter bilden. Für Kritiker brisanter ist die Höhenkategorie bis 40 Meter.
Der Stadtrat will diese Möglichkeit auch auf Teile von Schwamendingen, Seebach, Affoltern, Altstetten, Albisrieden und Leimbach ausdehnen.
Mit dem Radiergummi
Der Gemeinderat setzte beherzt den Radiergummi an. Eine ungewöhnliche Allianz aus SP, Grünen, AL und SVP strich das vom Stadtrat vorgeschlagene Hochhausgebiet massiv zusammen, vor allem die Gebiete für Hochhäuser bis 40 Meter. Übrig bleiben vor allem die bereits heute von grossen Bauten und Hochhäusern geprägten Entwicklungsgebiete.
Hoch hinaus dürfte es insbesondere weiterhin entlang des Gleisraums von Altstetten über Zürich-West bis in Richtung Innenstadt sowie in Zürich-Nord rund um Oerlikon und Leutschenbach gehen. SP, Grüne und AL führen vor allem einen drohenden Renditedruck auf bestehende Siedlungen und ökologische Bedenken ins Feld. Hinzu kommt ein Punkt, der in der Debatte leicht untergeht: Die neuen Richtlinien allein schaffen keine zusätzliche Ausnützung.
Ein Hochhaus darf also nicht allein deshalb mehr Geschossfläche aufweisen, weil es höher gebaut wird. Das Hochhaus von heute sei «eben nicht mehr das Lochergut der 1960er Jahre», sondern «ein Luxusprodukt», moniert die SVP. Hochhäuser würden die Gentrifizierung und Verdrängung fördern.
Gegen die vom Parlament beschlossene Fassung ergriffen FDP, GLP und Mitte das Parlamentsreferendum. Sie halten die Einschränkung der Parlamentsmehrheit für einen städtebaulichen Rückschritt. Die Stimmberechtigten können sowohl zur Variante des Gemeinderats als auch zu jener des Stadtrats Ja oder Nein sagen. Werden beide angenommen, entscheidet die Stichfrage.
Hinweis
Dieser Artikel ist zuerst in den «Tagblatt Zürich» erschienen.










