Ein Mann wurde bei einem Eishockeymatch in Zürich von einem Gummischrot getroffen – jetzt fordert er 300'000 Franken als Entschädigung.
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Gummischrot, das nach der Benutzung in einer Tramschiene liegt (Symbolbild). - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Einem Zürcher wurde ein Eishockeymatch zum Verhängnis.
  • Er wurde am Auge mit einem Gummischrot getroffen und ist seither auf diesem Auge blind.
  • Nun fordert er 300'000 Franken als Entschädigung.
  • Der Kanton sieht sich aber nicht verantwortlich.
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Nach einem Eishockeymatch zwischen dem ZSC und dem EHC Kloten am 25. November 2017, das in Krawallen endete, verlor Sandro H. (Name geändert), ein damals 26-jähriger Zürcher, der ein begeisterter Eishockeyfan war, durch den Einsatz von Gummischrot ein Auge.

Die Polizei hatte Gummischrot eingesetzt, um die Krawalle zu kontrollieren, wobei Sandro H. unabsichtlich getroffen wurde. So berichtet es der «Tagesanzeiger».

Er erlitt schwere Verletzungen, die fünf Operationen erforderten, um zumindest den Augapfel zu retten. Obwohl das Sehvermögen nicht wiederhergestellt werden konnte.

Seitdem leidet er unter anhaltenden Kopfschmerzen, Schlaflosigkeit, Albträumen und kann seinen Beruf nicht mehr ausüben.

300'000 Franken Forderung als Entschädigung

Sandro H. fordert nun vom Kanton Zürich eine Entschädigung und Genugtuung in Höhe von insgesamt rund 300'000 Franken. Sein Anwalt argumentiert, dass die Polizei widerrechtlich gehandelt habe:

Und zwar indem sie nicht, wie vorgeschrieben, auf die Beine, sondern auf Kopfhöhe zielte. Claudio M. war nicht an den Krawallen beteiligt und stand in keiner Hooligan-Datenbank.

Einsatz vom Gummischrott als kritisch angesehen

Der Kanton Zürich, argumentiert via Anwalt, dass es keinen Beweis gibt, dass die Verletzung spezifisch durch Gummischrot verursacht wurde.

Die Situation werde laut «Tagesanzeiger» durch die Tatsache kompliziert, dass Sandro H. keine Strafanzeige eingereicht habe.

Fall könnte bis nach Strassburg kommen

Der Fall wirft Fragen zur Haftung des Staates und zur Angemessenheit des Einsatzes von Gummischrot auf. Deswegen wird er jetzt vor dem Bezirksgericht Zürich verhandelt.

Sollte keine Einigung erzielt werden und das Gericht die Haftungsklage ablehnen, plant Sandro H., den Fall weiterzuziehen.

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