Pierin Vincenz

Zürcher Staatsanwaltschaft fordert sechs Jahre für Pierin Vincenz

Keystone-SDA
Keystone-SDA

Zürich,

Im Berufungsprozess um den ehemaligen Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz hat die Zürcher Staatsanwaltschaft am Donnerstag harte Strafen gefordert. Für ihn und seinen Kompagnon Beat Stocker sollen es sechs Jahre Freiheitsstrafe werden.

Pierin Vincenz Gericht
Pierin Vincenz steht erneut vor Gericht und muss sich im Berufungsprozess vor dem Zürcher Obergericht verantworten. - keystone

Am vierten Verhandlungstag vor Obergericht ist der zuständige Staatsanwalt Marc Jean-Richard-dit-Bressel hart mit dem ehemaligen Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz und dessen Geschäftspartner Beat Stocker ins Gericht gegangen.

Er erneuerte die bereits vor vier Jahren am Bezirksgericht Zürich gestellten Anträge: Für Vincenz und für Stocker verlangt die Anklagebehörde je eine unbedingte Freiheitsstrafe von sechs Jahren.

Vincenz und Stocker sollen sich heimlich an Firmen beteiligt haben und anschliessend dafür gesorgt haben, dass diese Unternehmen durch die Raiffeisen-Bank oder die Kreditkartenfirma Aduno aufgekauft wurden. Dort war Stocker als Geschäftsführer und Vincenz als Verwaltungsratspräsident tätig. Durch dieses Vorgehen sollen die beiden Gewinne in Millionenhöhe eingestrichen haben.

Zudem sollen sie private Auslagen, wie etwa Besuche in Cabarets und Stripclubs, unter dem Deckmantel geschäftsmässig begründeter Spesen abgerechnet haben.

Der Staatsanwalt betonte, dass die vom Bezirksgericht Zürich ausgesprochenen Strafen deutlich zu milde ausgefallen seien. Insbesondere rügte er den Umstand, dass die Vorinstanz für die privaten Auslagen separate, bedingte Geldstrafen verhängt hatte.

Er forderte stattdessen die Ausfällung einer Gesamt-Freiheitsstrafe, da die Spesen-Delikte in einem engen Zusammenhang zu den angeklagten Schattenbeteiligungen stünden.

Das Bezirksgericht verurteilte Vincenz 2022 zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 9 Monaten, Stocker erhielt eine Freiheitsstrafe von gar 4 Jahren.

Neben den beiden Hauptbeschuldigten stehen weitere Geschäftsmänner vor Gericht, denen eine Mitwirkung bei den illegalen Firmentransaktionen vorgeworfen wird. Für diese beantragt die Staatsanwaltschaft mildere Strafen als für die Hauptakteure. Sie findet die erstinstanzlichen Urteil aber ebenfalls zu mild.

Kommentare

User #1764 (nicht angemeldet)

Die zwei müssen sicher nicht ins Gefängnis und werden dann Cüpli trinken auf das definitive Urteil. Willkommen dann in der gerechten Schweiz.

User #4282 (nicht angemeldet)

Macht 12 draus - das gibt Sitzfleisch.

Weiterlesen

NDB
11 Interaktionen
«Hohe Anzahl»
Pegel
185 Interaktionen
Unfälle

MEHR PIERIN VINCENZ

Pierin Vincenz Gericht
14 Interaktionen
Zürich
Pierin Vincenz Gericht
29 Interaktionen
Berufungsprozess
Pierin Vincenz
31 Interaktionen
Millionen-Busse

MEHR AUS STADT ZüRICH

Handgranate
3 Interaktionen
Schreckfund
Zürich
Zürich
Jungbaum
148 Interaktionen
Verdorrt