Pierin Vincenz steht erneut vor Gericht
Für Pierin Vincenz beginnt in Zürich der Berufungsprozess. Seine Verteidigung fordert bereits zum Auftakt die Einstellung des Verfahrens.

Pierin Vincenz steht seit Montag erneut vor dem Zürcher Obergericht. Der Berufungsprozess gegen den ehemaligen Raiffeisen-Chef hat vor rund hundert Zuschauerinnen und Zuschauern begonnen, berichtet die «Swissinfo».
Vincenz erschien gemeinsam mit seinem Anwalt und zeigte sich beim Betreten des Gerichts gut gelaunt. Zum laufenden Verfahren wollte er sich zunächst nicht äussern, schreibt die «Cash».
Das Obergericht hat wegen der aussergewöhnlichen Komplexität vorsorglich zehn Prozesstage eingeplant. Die Verhandlung ist vom 10. bis 21. August angesetzt, zusätzlich bestehen Reservetermine bis zum 4. September.
Verteidigung verlangt Verfahrenseinstellung
Zum Auftakt standen zunächst verschiedene juristische Vorfragen im Mittelpunkt. Vincenz' Anwalt verlangte laut der «Cash» die Einstellung des Verfahrens und berief sich dabei auf eine mögliche Verjährung.
Auch die Verteidigung von Beat Stocker stellte einen entsprechenden Antrag. Die beiden Hauptbeschuldigten sollen erst an einem späteren Verhandlungstag ausführlich befragt werden.
Vincenz war von 1999 bis 2015 Chef von Raiffeisen Schweiz. Während seiner Amtszeit entwickelte sich die Bankengruppe stark, und er gehörte zu den bekanntesten Schweizer Bankmanagern.
Firmenübernahmen im Zentrum
Im Verfahren geht es unter anderem um mehrere Firmenübernahmen. Vincenz und Stocker sollen sich zuvor heimlich an Unternehmen beteiligt und anschliessend deren Übernahme durch Raiffeisen oder Aduno beeinflusst haben.
Das Bundesgericht hatte im Februar 2025 entschieden, dass das Berufungsverfahren durchgeführt werden muss. Es hob einen Entscheid des Zürcher Obergerichts auf und wies die Sache zur Durchführung des Berufungsverfahrens zurück.
Das Bezirksgericht Zürich hatte Vincenz im April 2022 zu drei Jahren und neun Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Stocker erhielt damals eine Freiheitsstrafe von vier Jahren, wie die «Plattform J» berichtet.
Urteil weiterhin nicht rechtskräftig
Das erstinstanzliche Verfahren betraf unter anderem Vorwürfe wegen Betrugs, mehrfacher qualifizierter ungetreuer Geschäftsbesorgung und passiver Bestechung. Zudem standen private Auslagen über Geschäftskreditkarten sowie Firmenübernahmen im Zentrum der Anklage.
Das Zürcher Obergericht hatte das erstinstanzliche Urteil 2024 zunächst wegen behaupteter Verfahrensmängel aufgehoben. Das Bundesgericht kam später zum Schluss, dass die Anklageschrift ausreichend bestimmt war und der Anspruch auf Übersetzung nicht verletzt wurde.

Damit wurde der Weg für den aktuellen Berufungsprozess frei. Wann das Obergericht sein Urteil bekanntgeben wird, ist derzeit offen, schreibt die «Cash».











