Gericht

    Mehrere Beschwerden gegen Rottweiler-Verbot im Kanton Zürich

    Keystone-SDA
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    Zürich,

    Das Rottweiler-Verbot in Zürich stösst auf Widerstand. Mehrere Beschwerden sind bereits eingegangen.

    Ein Rottweiler Zürich Attacke
    Die Zürcher Regierung verbietet ab 2025 die Anschaffung neuer Rottweiler zum Schutz der Bevölkerung. (Symbolbild) - pixabay

    Gegen das Rottweiler-Verbot, das ab dem 1. Januar 2025 im Kanton Zürich gilt, sind beim Verwaltungsgericht bereits mehrere Beschwerden eingegangen. Dies bestätigte das Gericht am Montag auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Die Beschwerdefrist läuft noch.

    Die eingegangenen Beschwerden haben jedoch keine aufschiebende Wirkung, sodass das Verbot ab 1. Januar in Kraft tritt. Allerdings könnte das Verwaltungsgericht den Entscheid des Regierungsrats nachträglich korrigieren. Gegen das Verbot, das die Regierung am 19. Dezember verkündet hatte, formierte sich rasch Widerstand.

    Argumente gegen ein pauschales Rasseverbot

    Ein Rasseverbot löse keine Probleme, argumentierten die Gegner. Statt die Rottweiler generell zu verbieten, müsse die Zürcher Regierung vielmehr die Auflagen an die Hundehalter verschärfen. Also mehr Kurse und Kontrollen einführen.

    Für eine «sinnvolle Alternative zu Rasseverboten» und gegen eine «pauschale Regelung» wollen sich auch die Initianten der Petition «Für die Aufhebung des pauschalen Rottweiler-Verbots im Kanton Zürich» einsetzten. Bislang wurden über 12'000 Unterschriften gesammelt.

    Neue Regeln für Rottweiler-Besitzer

    Die Zürcher Regierung verbietet die Anschaffung neuer Rottweiler ab 2025 zum Schutz der Bevölkerung. Auslöser für das Neuanschaffungsverbot waren Angriffe auf Kinder in Adlikon und Winterthur. Wer bereits einen solchen Hund besitzt, muss ab 1. Januar eine Haltebewilligung beantragen.

    Dabei werden die Rottweiler einem Wesenstest unterzogen. Rottweiler, deren kräftige Statur und starker Biss zu besonders schweren Verletzungen führen können, stellten im Gesamtvergleich mit anderen Hunderassen ein erhöhtes Gefährdungspotenzial dar, so die Regierung.

    Ab 1. Januar also wird der Rottweiler auf der sogenannten Rassetypenliste II aufgeführt. Bereits auf der Verbotsliste stehen im Kanton Zürich seit dem Jahr 2010 Rassen wie American Bull Terrier, Pitbull Terrier und American Staffordshire Terrier. Grund für die Einführung der Verbotsliste war eine Pitbull-Attacke im Jahr 2005, bei der ein sechsjähriger Knabe in Oberglatt ZH zu Tode gebissen worden war.

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    Kommentare

    User #3616 (nicht angemeldet)

    Hallo ihr Hundebesitzer es gibt kein Hund wo sicher ist. Ich habe zwei Schäfer sie sind top geschult und einer ist ausgerissen mann ist nie sicher.

    User #1154 (nicht angemeldet)

    Auch Besitzer von kleine Hunde, sollten Kurse absolvieren. Es ist kaum zum aushalten wenn der Nachbarshund draussen ist und ständig bellt als gebe es kein Morgen mehr... der Besitzer schreit und ruft den Hund ... tja er stösst auf taube Ohren...

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