Zürcher Parlament beschliesst Härtefallregelung wegen Eigenmietwert
Das Zürcher Parlament hat eine Härtefallregelung beim Eigenmietwert beschlossen, um die finanzielle Belastung für Senioren zu reduzieren.

Im Kanton Zürich wird es bald wieder eine Härtefallklausel beim Eigenmietwert geben. Dies hat das Parlament am Montag in erster Lesung entschieden. Die Regelung soll verhindern, dass Senioren wegen zu hoher Steuerrechnungen ihr Haus verkaufen müssen.
Die Härtefallregelung kommt vor allem Seniorinnen und Senioren zugute, die ihre Hypothek abgezahlt haben. Wegen ihres tiefen Einkommens haben einige von ihnen Probleme, die Steuerrechnungen zu bezahlen. Hier soll die Härtefallregelung einen Rabatt gewähren.
Abstimmungsentscheid über Zukunft der Regelung
Ob diese Härtefallregelung längerfristig besteht, hängt aber vom eidgenössischen Abstimmungsergebnis am kommenden Sonntag ab: Längerfristig in Kraft wird die Härtefallregelung nur dann sein, wenn die Stimmberechtigten den Eigenmietwert beibehalten.
Schaffen sie den Eigenmietwert ab, wird die Härtefallregelung so lange in Kraft sein, bis das System geändert ist. Dies dürfte 2027 oder 2028 der Fall sein. Danach ist die Regelung überflüssig.